Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag
Das Kreditgeschäft findet zumeist zwischen Privatkunden und Banken statt. Die größere Handlungsposition haben dabei in der Regel die Banken, von denen Kunden nicht selten großen Respekt haben. Vielfach kommt es dabei sogar vor, dass die Vertragsdaten beim Abschluss eines Kreditvertrages nicht oder nur ungenügend gelesen werden. Erst zu Hause fallen dann mitunter negative Konditionen auf, wie etwa hohe Zinsen oder hohe Kreditraten.
Um Verbraucher vor unseriösen Angeboten zu schützen und ihnen auch nach Vertragsabschluss Bedenkzeit zu geben, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verschiedene Mindestangaben im Kreditvertrag. Hierzu gehört auch die Widerrufsbelehrung, die in keinem Vertrag fehlen darf.
Die Widerrufsbelehrung muss von Kunden immer unterschrieben werden, da die Belehrung so anerkannt wird. Sie sichert Kunden das Recht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom unterschriebenen Kreditvertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen, die Angabe von Gründen ist jedoch nicht notwendig. Somit kann der Widerruf also auch deswegen erfolgen, weil bei einer anderen Bank ein günstigerer Kredit gefunden wurde.
Kunden, die vom Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, müssen dann jedoch den bereits ausgezahlten Kredit vollständig an die Bank zurückzahlen. Ist dies nicht mehr möglich, gestaltet sich der Widerruf problematisch. Kunden sollten daher erst ganz sicher sein, dass der Kredit auch in Anspruch genommen wird, bevor eine Geldausgabe getätigt wird oder Rechnungen von diesem Geld bezahlt werden.
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