Kredit-Wissen: Wertpapierkredit
Durch den Wertpapierkredit werden Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt, die an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind und nur für den Erwerb von spekulativen Vermögenswerten genutzt werden dürfen. Der Kreditnehmer kann auf diese Weise Investitionen in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Investmentfonds o.ä. tätigen und eine somit hohe Rendite erwirtschaften.
Der Kreditnehmer sollte bereits Erfahrungen mit spekulativen Investitionen haben und über ein gewisses Vermögen verfügen, auf das gegebenenfalls zurückgegriffen werden kann. Die Bank, die den Wertpapierkredit bewilligt, verlangt zur Sicherung der Kreditvergabe die Verpfändung des Wertpapierdepots.
Da spekulative Anlagen verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. dem Kursniveau und konjunkturellen Schwankungen unterliegen, ist ihre Werthaltigkeit veränderlich. Aus diesem Grund entspricht der maximale Kreditbetrag nicht dem vollen Depotbestand, sondern einem geringeren Betrag, der als Beleihungswert bezeichnet wird.
Bevor der Wertpapierkredit zur Verfügung gestellt wird, wird nicht nur - wie bei einer Kreditvergabe üblich - die Bonität des Kreditnehmers geprüft, sondern auch eine Risikoaufklärung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) durchgeführt. Ist die Kreditwürdigkeit und Wertpapiergeschäftsfähigkeit des Kreditnehmers gegeben, wird der Vertrag geschlossen und der Wertpapierkredit zur Verfügung gestellt.
Hierfür wird ein separates Konto mit einem Kreditrahmen eingerichtet, von dem aus der Kreditnehmer Wertpapierkäufe tätigen kann. Hinsichtlich der Rückzahlung der in Anspruch genommenen Kreditmittel ist der Kreditnehmer sehr flexibel, sodass er jederzeit durch Einzahlungen, Überweisungen oder Wertpapierverkäufe Tilgungen tätigen kann.
Weiterführende Informationen:
1. Bundesministerium der Justiz [ Wertpapierhandelsgesetz ]
2. BaFin [ Finanzmarktrichtlinie (MiFID) ]
⇒ Angebote zu Ihrem Thema:

Produkte
