Stille und offene Zession
Die stille und die offene Zession sind zwei Formen der Sicherungsabtretung, die zur Besicherung von Krediten vereinbart werden kann. Bei einer solchen Abtretung werden die Ansprüche die der Kunde gegenüber einem Drittschuldner hat, an die Bank abgetreten.
Bei dem Drittschuldner handelt es sich entweder um eine Versicherungsgesellschaft, oder um den Arbeitgeber des Kreditnehmers. Bei einer stillen Zession wird der Drittschuldner nicht über die Abtretung der Forderung informiert. Bei einer offenen Zession hingegen erfährt der Drittschuldner sowohl von der Kreditaufnahme, als auch von der Sicherungsabtretung.
Im Interesse des Kunden wird meistens die stille Zession gewählt. Wenn zur Absicherung der Kreditaufnahme die Lohn- und Gehaltsansprüche abgetreten werden sollen, prüft die Bank zunächst, ob der Arbeitgeber die Abtretung der Ansprüche ausgeschlossen hat. In einem solchen Falle kann keine Zession vereinbart werden. Ist die Zession nicht ausgeschlossen, wird zwischen der Bank und dem Kreditnehmer der Sicherungsvertrag geschlossen, in dem die Höhe der Forderung, die Art der Zession und der Drittschulder festgehalten werden.
Wenn der Kredit notleidend wird und der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, greift die Bank auf die Sicherungsabtretung zurück und verlangt beim Drittschuldner die Auszahlung der abgetretenen Forderung. Im Falle der Lohn- und Gehaltsabtretung wird nur ein bestimmter Teil und nicht das gesamte monatliche Einkommen auf die Bank übertragen und zur Kredittilgung genutzt.
⇒ Angebote zu Ihrem Thema:

Produkte
