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Selbstschuldnerische Bürgschaft

Wer als Kreditsuchender heute einen Kredit bei einer Bank aufnehmen möchte, findet besonders im Internet viele interessante Angebote. Doch die Banken gewähren einen beantragten Kredit nur dann, wenn der Antragsteller auch über eine entsprechende Bonität verfügt. Hierfür muss einerseits die Schufa Auskunft in Ordnung sein und andererseits muss der Antragsteller auch über ein ausreichendes Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze verfügen, mit dem die Rückzahlung der Raten gewährleistet werden kann.

Ist zwar die Schufa des Kreditsuchenden einwandfrei, aber sein Einkommen aufgrund anderer finanzieller Belastungen zu gering, verlangen die Banken in der Regel die Stellung eines Bürgen. Dieser soll dann für den Fall, dass der Kreditnehmer selbst nicht zahlungsfähig ist, an die Stelle des Kreditnehmers treten und die Raten leisten.

Kann der Kreditnehmer einen Bürgen beibringen, wird auch die Bonität des Bürgen geprüft. Dazu muss auch dieser Einkommensnachweise erbringen. Wird der Bürge durch die Bank als solcher akzeptiert, dann übernimmt er eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Dafür muss er im Kreditvertrag mit unterschreiben. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, wie sie im privaten Kreditgeschäft üblich ist, hat die Bank dann das Recht, sofort nachdem der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät, an den Bürgen heranzutreten und die Ratenzahlung von dem Bürgen zu verlangen.

Die Bank braucht somit nicht erst eine Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Kreditnehmer zu veranlassen. Das spart Zeit und senkt die Kosten. Der Bürge haftet mit seiner Unterschrift in gleichem Umfang, wie der Kreditnehmer. Diese Tatsache ist vielen Bürgen, die eine Bürgschaft aus Gefälligkeit übernehmen, nicht unbedingt bewusst. Sie gehen eher davon aus, dass der ihnen bekannte Kreditnehmer schon bezahlen wird.

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Rubrik: • Datum: 29|11|2009