Privatinsolvenz und Privatinsolvenzverfahren
Nicht nur Firmen können in die Insolvenz gehen, sondern auch private Haushalte. Die Zahl der Verbraucher, die nicht mehr zahlungsfähig sind, steigt von Jahr zu Jahr.
Laut Focus befinden sich rund 3,5 Millionen Deutsche in der Schuldenfalle - mehr oder weniger tief. Hartz IV, Lohndumping und steigende Lebenshaltungskosten (Strom, Gas, Benzin, Lebensmittel) tragen mit zur Verarmung bei. Sind auch noch kleinere Kinder im Haus, sieht die Sache oftmals besonders bedrohlich aus. Einen Ausweg aus der finanziellen Misere verspricht dann häufig nur noch die Privatinsolvenz.
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, führt aus der Schuldenfalle heraus. Ein wichtiges Instrument der Privatinsolvenz ist der Schuldenbereinigungsplan. Danach stellt der Schuldner glaubhaft in einem Stufenplan dar, wie er einen sogenannten gütlichen Ausgleich mit seinen Gläubigern bewerkstelligen kann. In diesem Fall bietet sich eine ganze Palette von Möglichkeiten an: Stundung, Ratenzahlung und Erlasse zählen dazu. Der Gang zum Amtsgericht ist bei einer Privatinsolvenz aber in jedem Fall unvermeidlich.
Das zuständige Amtsgericht versucht, den Plan zum Schuldenabbau umzusetzen. Lehnen aber mehr als 50 Prozent der Gläubiger diesen Plan ab, wird vom Gericht ein Rechtsanwalt oder Steuerprüfer als Treuhänder bestellt. Dieser prüft beim Schuldner akribisch. (Wenn nichts da ist, was gepfändet werden kann, ordnen die Richter die sogenannte Restschuldbefreiung an.)
Ein Erwachsener muss rund sechs Jahre lang, bis er vom Amtsgericht als schuldenfrei erklärt wird, dem Treuhänder den pfändbaren Teil seines Einkommens übergeben. Die Regeln sind hart. Wer keinen Job hat, muss sich einen suchen, zumutbar ist alles, jeder Job- und Wohnungswechsel muss gemeldet werden. Der Weg aus den Schulden heraus ist dornig. Er verlangt vom Schuldner sehr viel Disziplin, Kraft zum Durchhalten und die innere Bereitschaft, neben den Finanzen auch sein Leben neu zu ordnen.
Vielfach kann Insolvenz im Vorfeld abgewehrt werden Das setzt aber voraus, dass der Schuldner den Kopf nicht in den Sand steckt. Eine Schuldnerberatung gibt es in Städten und Gemeinden. Je früher diese in Anspruch genommen wird, desto besser.
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