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Kredit-Wissen: Normiertes Kreditgeschäft

Der Begriff normiertes Kreditgeschäft beschreibt die standardisierten Finanzierungsprodukte, die im Bereich des Privatkundengeschäfts angeboten werden. Im Vergleich zu individuellen Finanzierungen, ist die Abwicklung und Überwachung der normierten Kredite für die Bank wesentlich einfacher und somit kostensparender.

Das normierte Kreditgeschäft bietet privaten Kunden mit guter Bonität verschiedene Produkte, die sich hinsichtlich der Höhe der Kreditmittel und der Verwendung unterscheiden. Grundsätzlich werden die Vergabe des Kredites und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Rechte der Bank und des Kreditnehmers in einem Vertrag schriftlich festgehalten. Dieser unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen.

Lediglich bei der Einräumung des Dispositionskredites auf dem Girokonto kann auf einen Kreditvertrag verzichtet werden, da hier bereits ein Vertrag bei der Eröffnung des Kontos geschlossen wurde. Andere Überziehungskredit Formen, bei denen höhere Beträge zur Verfügung gestellt werden, erfordern den Abschluss eines Vertrages.

Für die Finanzierung von größeren Anschaffungen oder Investitionen wie z.B. dem Kauf von Wohneigentum oder Kraftfahrzeugen werden Ratenkredite vergeben. In solchen Fällen handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit, bei dem die Verwendung der Kreditmittel auf einen bestimmten Zweck beschränkt ist. Es können auch Ratenkredite zur freien Verwendung aufgenommen werden.

Die Bezeichnung Ratenkredit ergibt sich aus der Art der Kredittilgung, die in monatlichen Zahlungen während der Laufzeit erfolgt. Die Laufzeit richtet sich nach der Höhe der aufgenommenen Finanzierungsmittel und der Höhe der Tilgungsraten.

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Rubrik: , • Datum: 22|11|2009