Mietaval - Sinnvolle Alternative zur Mietkaution
Datum: 22.11.09 • Kategorie: Wissen
Wer in eine neue Wohnung oder ein zu vermietendes Haus zieht, muss in den meisten Fällen eine Mietkaution an den Vermieter zahlen, um dessen Ansprüche bei einer nicht ordnungsgemäßen Übergabe beim Verlassen der Wohnung im Falles des Auszuges abzusichern.
Da es sich bei der Mietkaution zumeist um eine Summe bis zur dreifachen Monatsmiete handelt, können viele Mieter diesen Betrag nicht “so eben” aufbringen. Für diese und alle anderen Mieter bietet sich mit dem Mietaval eine sinnvolle Alternative zur Mietkaution.
Bei dem Mietaval handelt es sich um eine Bürgschaftsübernahme der Bank zu Gunsten des Vermieters. Mit der Übernahme der Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, im “Schadensfall” für den Mieter einzutreten, wenn dieser seinen Verpflichtungen (z.B. Reparaturen in der Wohnung bei Auszug aufgrund von Schäden, die vom Mieter verursacht wurden etc.) nicht nachkommen kann.
Als Gegenleistung für die Bürgschaftsübernahme verlangt die Bank die sogenannte Avalprovision. Diese beträgt durchschnittlich zwei bis vier Prozent im Jahr (von der Bürgschaftssumme gerechnet).
Das Mietaval hat gegenüber der Mietkaution zwar den Vorteil, dass der Mieter nicht eine einmalig relativ hohe Summe aufbringen muss, dafür kostet ihn das Mietaval während der gesamten Laufzeit die genannte Avalprovision, während er für das Mietkautionskonto sogar Zinsen erhalten würde.
Ob man sich nun für das Mietkautionskonto oder für das Mietaval entscheidet, muss daher jeder Mieter für sich selbst beurteilen.

