Lohn- und Gehaltsabtretung
Eine Lohn- oder Gehaltsabtretung gehört zu den so genannten Sicherheitsabtretungen und betrifft alle künftigen Forderungen eines Schuldners. Die Gehaltsabtretung ist also eine Form der Kreditsicherung. Besonders bei den immer häufiger werdenden Ratenkrediten oder auch bei den von einigen Banken eingeräumten Dispositionskrediten wird eine Gehaltsabtretung vereinbart.
Diese wird schon in den Kreditvertrag mit aufgenommen. Die Abtretung von Lohn oder Gehalt, die sich im Übrigen auch auf Rentenzahlungen erstrecken kann, ermöglicht der Bank, Störungen im Zahlungsfluss gegenüber dem Arbeitgeber des Kreditnehmers offen zu legen. Damit erhält die Bank die Möglichkeit, sich die ausstehenden Zahlungen direkt vom Arbeitgeber des Kreditnehmers anweisen zu lassen.
Die Offenlegung erfolgt in der Regel erst bei Auftauchen von Zahlungsstörungen. Wenn ein Kreditnehmer aber mehrere Forderungen nicht begleichen kann und somit auch mehrere Gehaltsabtretungen fällig werden, wird als erstes der Gläubiger bedient, der zuerst die Offenlegung dargeboten hat.
In vielen Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass die Lohnabtretung nicht ohne Weiters möglich ist, sondern dass immer die Zustimmung des Arbeitgebers vonnöten ist. Ist im Arbeitsvertrag eine solche Regelung vorgesehen, darf der Kunde einer Bank die Gehaltsabtretung als Mittel zur Sicherung des Kredites nicht ohne Weiteres annehmen. Dies kann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen. Wird eine Lohnabtretung dennoch durchgeführt, obwohl keine Absprachen getroffen wurden oder sich der Arbeitgeber ablehnend dazu geäußert hat, kann dies ohne Weiteres zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
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