Kreditsicherheiten: Grundschuld und Bürgschaft
Datum: 14.08.08 • Kategorie: Wissen
Kreditsicherheiten dienen dazu, eine bestimmte Forderung der Bank zu sichern, die so vor allem gegen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geschützt ist. Die Bank kann dann im Fall der Insolvenz die Kreditsicherheit verwerten, um hiermit die Kreditschuld bedienen zu können.
In der Praxis existieren jedoch verschiedene Möglichkeiten, einen Kredit zu besichern. Nicht immer fordert die Bank auch eine Kreditsicherheit, so zum Beispiel beim Ratenkredit oder beim Dispositionskredit.
Die wohl am häufigsten bekannte Sicherheit ist die Grundschuld. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und gibt der Bank im Insolvenzfall das Recht, das Haus zu versteigern. Die Höhe der Grundschuld orientiert sich immer an der Kreditsumme.
Eine weitere Sicherheit, die in der Praxis jedoch nur noch selten Anwendung findet, ist die Bürgschaft. Hier tritt eine andere Person ein, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers dessen Schulden zu übernehmen.
Meistens werden Bürgschaften von Eltern, Kindern oder Ehepartnern angeboten, die im Fall der Inanspruchnahme durch die Bank jedoch häufig überfordert sind. Ist eine Bürgschaft vorgesehen, muss daher auch die Bonität des Bürgen überprüft werden. Auch er muss aus seinem Einkommen den Kredit problemlos bedienen können.
Kreditsicherheiten, die vor allem für die Bank sehr vorteilhaft sind, sind Lebensversicherungen, Bausparverträge und Sparverträge. Hier steht in der Regel dem Kredit entsprechendes Guthaben gegenüber, welches sofort verwertet werden kann.
Ob und in welchem Umfang Kreditsicherheiten benötigt werden, sollte im Gespräch mit der Bank erörtert werden. Ist der Kredit getilgt, werden die Sicherheiten in jedem Fall sofort wieder freigegeben.

