Endfälliges Darlehen
Ein endfälliges Darlehen weist einige Unterschiede zu einem annuitätischen Darlehen auf. In erster Linie ist der Kreditnehmer bei einem endfälligen Darlehen nicht zu laufenden monatlichen Tilgungszahlungen verpflichtet. Da lediglich die anfallenden Darlehenszinsen laufend zu zahlen sind, kann der Kreditnehmer finanziell entlastet werden.
Die Rückzahlung der Kreditmittel erfolgt bei einem endfälligen Darlehen erst bei Ablauf des Kreditvertrages und zum Ende der Laufzeit. Der Kreditnehmer kann selbst entscheiden, wie das hierfür nötige Kapital aufgebracht werden soll und hat die Wahl zwischen der Einrichtung eines Tilgungssurrogates oder der Verpfändung von vorhandenen Vermögenswerten.
Bei dem Tilgungssurrogat handelt es sich um einen Sparvertrag in Form eines Bausparvertrages, einer Kapitallebensversicherung oder einer Investmentfondsanlage, dem regelmäßig Beitragszahlungen zugeführt werden. Diese werden dem Sparvertrag gutgeschrieben und verzinst. Je nach dem, welches Tilgungssurrogat gewählt wird, werden die Sparleistungen sogar staatlich gefördert, sodass das Kapital schneller gesteigert werden kann.
Besteht bereits Vermögen, das zur Rückzahlung des endfälligen Darlehens ausreicht und erst in Zukunft fällig ist, wird es durch ein endfälliges Darlehen gewissermaßen vorfinanziert und für den Kreditnehmer vorzeitig verfügbar gemacht.
Sowohl das Tilgungssurrogat, als auch die Vermögensanlage, werden an die Bank, die das endfällige Darlehen zur Verfügung stellt, verpfändet. Die Höhe des endfälligen Darlehens richtet sich nach dem Bedarf des Kreditnehmers und der Kreditwürdigkeit sowie dem Umfang der verpfändeten Vermögensanlage.
⇒ Angebote zu Ihrem Thema:

Produkte
