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Einzelzession

Zur Absicherung eines Privatkredites können Banken auf eine Einzelzession zurückgreifen, die zu den rechtlichen Kreditsicherheiten zählt und bei der eine Zahlungsforderung abgetreten wird, die der Kreditnehmer gegenüber dem Drittschuldner wie beispielsweise einer anderen Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder seinem Arbeitgeber hat.

Demnach können im Rahmen einer Einzelzession Lebensversicherungen, Sparverträge, Geldanlagen oder die laufenden Lohn- und Gehaltsforderungen abgetreten werden. Anders, als bei einer Globalzession, tritt der Kreditnehmer bei der Einzelzession nicht alle derzeitigen und künftigen Zahlungsforderungen gegenüber dem Drittschuldner an die Bank ab, sondern nur die Ansprüche aus einer einzelnen Forderung.

So erfasst die Einzelzession z.B. nicht automatisch alle weiteren Versicherungen, die der Kunde nach der Kreditaufnahme und der Vereinbarung der Kreditsicherheit beim Drittschuldner abschließt. Dies wäre bei der Globalzession, die vorwiegend zur Absicherung von Geschäftskrediten eingesetzt wird, der Fall. Um einen Zahlungsanspruch als Kreditsicherheit verwenden zu können, ist es wichtig, dass die Forderung klar definiert und von anderen Forderungen unabhängig ist.

Bei Bedarf kann eine Zahlungsforderung, wie beispielsweise die Lohn- und Gehaltsforderung, auch nur teilweise abgetreten werden, sodass die Bank im Falle der Verwertung der Kreditsicherheit die Einzelzession nur bis zu dem vereinbarten Betrag in Anspruch nehmen darf. Hierfür ist wichtig, dass die Forderung geteilt werden kann. Einige Forderungen können aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher Bestimmungen nicht abgetreten werden. Hierzu können z.B. private Altersvorsorgeversicherungen zählen.

Der Umfang und die Art der Einzelzession wird beim Abschluss des Kreditvertrages festgelegt und schriftlich festgehalten. Im Interesse des Kreditnehmers informiert die Bank den Drittschuldner meistens nicht über die Abtretung der Forderung.

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Rubrik: • Datum: 17|11|2009