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Berechnung Effektiver Jahreszins

Vor Abschluss den Kredit mit anderen Angeboten zu vergleichen, ist heute unumgänglich. Schließlich bietet inzwischen nahezu jede Bank einen Ratenkredit, und dies zu sehr unterschiedlichen Konditionen.

Viele Banken werben, um neue Kunden zu gewinnen, mit geringen Kreditzinsen. Diese Kreditzinsen sind jedoch meist nicht die definitiv zu bezahlenden Zinsen, denn sie können sich durch eine Veränderung der Bonität, durch Gebühren sowie andere Kosten noch stark erhöhen.

Um einen Kredit wirklich vergleichen zu können, ist daher die Angabe des effektiven Jahreszinses notwendig. Der effektive Jahreszins beinhaltet zum einen den Nominalzins, und zum anderen alle mit dem Kredit in Verbindung stehenden Gebühren, wie etwa die Bearbeitungsgebühren. Da diese bis zu 3% der Darlehenssumme betragen können, wirken sie sich deutlich auf den Effektivzins und somit auf die tatsächlich zu zahlenden Kosten aus.

Alle Banken, die Kreditangebote an ihre Kunden ausreichen, sind zur Angabe des effektiven Jahreszinses verpflichtet. Diese Verpflichtung rührt aus der Preisangabenverordnung und soll Verbrauchern helfen, einen Überblick über den Finanzdschungel zu erhalten. Wichtig ist jedoch, dass Kreditsuchende beachten, dass nicht alle Kosten im Effektivzins enthalten sind.

Hierzu gehören zum Beispiel die Wertermittlungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen, die eventuell anfallenden Kontoführungsgebühren sowie die Kosten der Restschuldversicherung. Denn der Abschluss der Versicherung ist freiwillig. Nur wenn Banken die Restschuldversicherung als Bedingung für einen Kreditvertrag fordern würden, müssten sie die Kosten einrechnen.

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Rubrik: , • Datum: 15|08|2008