Arbeitnehmersparzulage
Im Finanzbereich gibt es noch immer einige staatliche Förderungen, die der Sparer unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann. Neben der Wohnungsbauprämie, zählt hierzu vor allem die Arbeitnehmersparzulage. Diese soll kurz gesagt die Vermögensbildung der Arbeitnehmer in Deutschland fördern. Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Staat allerdings nur auf Vermögenswirksame Leistungen gezahlt, die oftmals vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt werden.
Es gibt hauptsächlich vier Anlageformen, in die man seine vermögenswirksamen Leistungen einzahlen kann, beziehungsweise auf die man unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze, die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten kann. Hierzu zählen Sparpläne, Investmentfonds, Lebensversicherung und Bausparverträge. Besonders im Zusammenhang mit den Bausparverträgen ist zudem noch zu erwähnen, dass man den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage natürlich auch in eine Bau- und Immobilienfinanzierung mit einbringen kann.
Einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben allerdings nur Personen, welche ein zu versteuerndes Einkommen von derzeit nicht über 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) haben. Dieser Personenkreis erhält auf die getätigte Anlage im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage von 18 Prozent. Allerdings auf maximal 400 Euro im Jahr begrenzt.
Aus diesem Grunde lohnt es sich sicherlich für viele Personen, die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
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