Abgeltungssteuer (eingeführt seit 01.01.2009)
Die Einführung einer Abgeltungssteuer in Deutschland wurde von der großen Koalition zum 01. Januar 2009 beschlossen. Das Wesen der Abgeltungssteuer sieht vor, die zu versteuernden Beträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), sowie die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften direkt an der Quelle zu besteuern. Das heißt, dass die depotführende Bank die fällige Steuer an das Finanzamt abführt, noch bevor der Steuerzahl sein Geld bekommt. Rein steuerlich ist der Vorgang damit abgeschlossen. In diesem Zusammenhang spricht man auch davon, dass die Steuer abgeholten wurde.
Abgeltungssteuer bei Zinserträgen
Zinseinnahmen bis zu einer Höhe des sogenannten Sparerfreibetrages bleiben auch mit Einführung einer Abgeltungssteuer in Deutschland steuerfrei. Darüber hinaus werden Zinseinnahmen mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25% belegt. Auf diesen werden noch 5,5% Solidaritätszuschlag hinzugerechnet, sodass der Gesamtsteuerabzug bei 26,4% liegt.
Abgeltungssteuer bei Aktien bzw. Dividenden
Die Abgeltungssteuer löst das erst im Jahre 2001 in Deutschland eingeführte Halbeinkünfteverfahren ab, nachdem Einnahmen aus Dividendenzahlungen nur zur Hälfte steuerpflichtig waren und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktienbesitzers belegt wurden. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden Zinseinnahmen und Dividenden gleich behandelt, d.h. nach Ausschöpfung des Sparerfreibetrages mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag belegt.
Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinnen
Vor Einführung der Abgeltungssteuer wurde auf Spekulationsgewinne ebenfalls das Halbeinkünfteverfahren angewendet und die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktienbesitzers besteuert, sofern zwischen An- und Verkauf der Wertpapiere ein Zeitraum von weniger als einem Jahr lag. Auch hier gilt für alle ab dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere der Satz der Abgeltungssteuer.
Um verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, dürfen Aktien, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei veräußert werden, sofern der Anleger sie über ein Jahr in seinem Wertpapierdepot gehalten hat. Diese letzte Chance sollte auf jeden Fall genutzt werden, da durch dieses Schlupfloch auch nach Jahrzehnten noch die steuerfreie Realisierung von Kursgewinnen möglich sein wird. Und zwar das letztes Mal! Hier erscheint die Value Strategie geradezu prädestiniert, die neue Steuer völlig legal und nach den Buchstaben des Gesetzes zu umgehen.
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