Wege in die Private Krankenversicherung
Der Eintritt in die Private Krankenversicherung steht nicht allen Menschen offen, sondern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Privat versichern können sich grundsätzlich alle Selbständigen und Freiberufler. Dieser Personenkreis hat immer das Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Bei Arbeitnehmern verhält sich das anders. Ein Arbeitnehmer muss mit seinem Einkommen über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) - oder Versicherungspflichtgrenze genannt, liegen. Wird diese Grenze überschritten, hat der Arbeitnehmer das Recht, die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und eine private Krankenversicherung abzuschließen. Ein Wechsel ist auch für Beamte, Studenten, Ärzte im Praktikum oder für Personen möglich, die sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten wollen.
Doch dieser Wechsel sollte immer wohlüberlegt werden. Zwar bietet die private Krankenversicherung in der Regel bessere und umfangreichere Leistungen, als die gesetzliche Krankenversicherung, doch muss in der PKV jede Person extra versichert werden. Es gibt keine Familienversicherung, wie in der GKV bekannt, sodass selbst gut verdienende Familienväter mit einer Ehefrau (die Hausfrau ist) und mehreren Kindern in der Regel tendenziell mehr bezahlen müssen.
Daher sollten Personen, die die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, vorher genau das Für und Wider einer privaten Krankenversicherung abwägen. Ist die Entscheidung für die Private Krankenversicherung gefallen, gibt es für den Versicherten fast keinen Weg mehr hinaus. Ausnahmen sind Arbeitslosigkeit oder ein stark gesunkenes Einkommen.
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