KFZ-Versicherung: Teilkasko vs. Vollkasko
Im Versicherungsbereich nehmen die KFZ-Versicherungen eine relativ große Sparte ein. Hierzu zählen neben der KFZ-Haftpflichtversicherung auch die Insassenunfallversicherung, sowie die Kaskoversicherungen. Während die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden an anderen Personen und Sachen aufkommt, die vom Versicherten verursacht wurden, reguliert die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten.
Im Bereich der KFZ-Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen regulieren Schäden, die aufgrund bestimmter Ereignisse oder vom Versicherten selber am Fahrzeug verursacht werden. Die Teilkaskoversicherung bietet finanzielle Leistungen bei Schäden am versicherten Fahrzeug aufgrund von Sturm, Hagel, Wassereinbruch, Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, sowie Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild. Der Beitrag zur Teilkaskoversicherung richtet sich nach der Typenklasse und der Regionalklasse, sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung und weiteren Merkmalen, wie z.B., ob es sich um ein Garagenfahrzeug handelt oder ähnliches.
Die KFZ-Vollkaskoversicherung bietet die gleichen Leistungen wie die Teilkaskoversicherung, allerdings noch einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind auch Schäden am Fahrzeug aufgrund von Vandalismus versichert und ebenso Schäden, die durch den Versicherten im Rahmen der Nutzung im Straßenverkehr, z.B. durch einen schuldhaft verursachten Unfall, am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung gibt es im Rahmen der Vollkaskoversicherung auch einen Schadenfreiheitsrabatt für den Kunden, welcher den Beitrag zusätzlich senken kann.
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