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Private Rechtsschutzversicherung

Zwar besitzen in Deutschland die meisten Haushalte bereits eine private Rechtsschutzversicherung. Oftmals zahlen aber viele davon einen zu hohen Beitrag. Hinzu kommt, dass sich der Gang vor die Gerichte immer mehr verteuert. Dies liegt zum einen an steigenden Gerichtsgebühren aber insbesondere auch an den Anwaltshonoraren, die sich zuletzt noch einmal deutlich verteuert haben. Damit bestehen für Privatpersonen erhebliche finanzielle Risiken, wenn diese ihr gutes Rechts auf gerichtlichem Wege durchsetzen wollen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob lediglich rechtlicher Rat eingeholt, oder ein Anwalt ganz konkret beauftragt werden soll. Sämtliche Aktivitäten dieser Art sind mit für den juristischen Laien unkalkulierbaren Kosten verbunden.

Das eigentliche Ziel einer in 2004 überarbeiteten Gebührenordnung war es, die Gerichte vor vermeintlich überflüssigen Prozessen zu schützen. So ist es zu erklären, dass die Rechtsanwaltshonorare bei außergerichtlichen Einigungen nach oben angepaßt wurden. Da aber rund Zweidrittel der Anwaltstätigkeiten außerhalb der Gerichte geleistet werden, bedeutet das für Personen ohne private Rechtsschutzversicherung eine generelle Verteuerung von juristischem Beistand. Hinzu kommt, dass seit 2006 die Rechtsanwaltshonorare frei verhandelbar sind und damit nicht mehr an die engen Vorgaben einer Gebührenverordnung gebunden sind.

Für Gerichtskosten bestand seit je her eine Vorschußpflicht. Bei verlängerten Gerichtsverfahren müssen mittlerweile aber auch die Kosten für die zweite oder gar dritte Instanz im Voraus beglichen werden. Selbst wenn Sie im Recht sind, können diese finanziellen Vorgaben den Gang über mehrere Instanzen schon im Vorfeld vereiteln. Auch in diesem Fall kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung zu Ihrem Recht verhelfen.

Damit sollte Jedem die Wichtigkeit einer privaten Rechtsschutzversicherung klar sein, da diese das Risiko, einen Prozess zu führen, erheblich abmildert. Zumindest kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung das mit einem Gerichtsprozess verbundene finanzielle Risiko nehmen. Vor einem Abschluss sollten Sie aber unbedingt die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung online durchrechnen lassen.

Merkmale der privaten Rechtsschutzversicherung

Im folgenden werden die wichtigsten Merkmale einer privaten Rechtsschutzversicherung vorgestellt: Versichert ist neben dem Versicherungsnehmer auch der Ehegatte oder Lebensgefährte. Letzterer muss aber explizit in den Vertrag mit aufgenommen werden. Auch Kinder sind bis zur Aufnahme der ersten eigenen Beschäftigung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit versichert. Sofern in der Police eine Verkehrsrechtsschutz mit eingeschlossen wurde, sind damit sämtliche auf den Namen Ihrer Familie zugelassenen Pkw versichert. Das gilt auch für das Auto eines Kindes, wenn dieses noch nicht arbeitet, aber bereits ein eigenes Fahrzeug angemeldet hat. Außerdem bietet die Rechtsschutzversicherung unter dem Begriff Single-Rechtsschutz die Absicherung Alleinerziehender und ihrer Kinder.

Die Deckungssummen einer privaten Rechtsschutzversicherung sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, liegen aber in der Regel in einer Größenordnung von rund 300 Tsd. Euro. Gewöhnlich beginnt der Versicherungsschutz mit einem unterschriebenen Vertrag. Im Arbeits- oder Berufsbereich, sowie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Wohnungsangelegenheiten, ist jedoch mit einer Wartezeit von gewöhnlich drei Monaten zu rechnen. Dadurch schützen sich die Versicherer vor unseriösen Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung abschließen, nachdem bereits die ersten Streitigkeiten aufgetreten sind. Anderseits senkt dieses Vorgehen auch die Prämien für den Versicherten.

Im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung ist die Versicherung verschiedener Bausteine möglich. Dazu gehören die Privatrechtsschutz, die Wohnungs- oder Grundstücksrechtsschutz, die Verkehrsrechtsschutz sowie die Arbeits- oder Berufsrechtsschutz. Je nach persönlichem Risiko können diese Bausteine individuell miteinander kombiniert werden.

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Rubrik: • Datum: 31|10|2008