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Private Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn man durch eigenes Verschulden jemand anderem einen Schaden zufügt.

Dabei kann es sich um Sachschäden, wie beispielsweise der Blechschaden an einem Auto, oder das zerbrochene Teeservice des Nachbarn, handeln. Ausserdem können es Personenschäden sein, also Verletzungen des Geschädigten und daraus resultierende Behandlungskosten, oder sogar Schmerzensgelder. Die dritte Art von Schaden, die durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt wird, ist der sogenannte Vermögensschaden, der dann entsteht, wenn durch einen Schaden jemand daran gehindert wird, einem Geschäft nachzugehen, mit dem er Geld verdient hätte. Dieser entgangene Gewinn wird als Vermögensschaden bezeichnet.

Alle diese Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab. In den meisten Tarifen geschieht dies über einen Pauschalbetrag, der in den Millionenbereich geht. Der Vorteil einer privaten Haftpflichtversicherung liegt also vor allem darin, dass der Versicherte im wahrsten Sinne des Wortes sicherer durch das Leben gehen kann, ohne immer auf jeden Schritt achten zu müssen und Angst zu haben, dass einen Schaden anzurichten, der einen dann teuer zu stehen kommt.

Ein weiterer Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung ist der oft eingeschlossene Forderungsausfall, durch den die Versicherung auch Schäden übernimmt, die einem selber von anderen Personen zugefügt werden, die diese Schäden aber nicht bezahlen können und zudem nicht versichert sind. Der größte Vorteil einer Haftpflichtversicherung ist der sehr geringe Jahresbeitrag, vor allem wenn man bedenkt, in welcher Größenordnung die möglichen Versicherungssummen angesiedelt sind.

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