Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Zwar sind in Deutschland viele Risiken bereits im Rahmen des Sozialversicherungssystems abgesichert, aber oftmals in nur wenig ausreichendem Maße. Zu diesen Versicherungen zählt auch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wird der Arbeitnehmer erwerbsunfähig, erhält er zwar eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente, deren Höhe reicht aber nur sehr selten aus, dass der Betroffene seinen bisherigen Lebensstandard halten kann.
Aus dem genannten Grund ist es für viele Arbeitnehmer und Selbständige durchaus sinnvoll, sich durch eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit abzusichern.
Ein wichtiger Aspekt, der bei Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden sollte, ist die Tatsache, dass die Versicherungsgesellschaft auf das sogenannte abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Abstraktes Weisungsrecht bedeutet, dass falls der Versicherungsnehmer in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, die Versicherung nicht das Recht hat, diesen zur Ausübung einer leichteren Tätigkeit zu “zwingen”, um so von einer Leistungserbringung Abstand zu nehmen.
Damit erbringt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen also schon bei Berufsunfähigkeit und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit, wie die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Höhe der monatlich zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente vereinbart. Die Höhe sollte sich am jetzigen Nettoeinkommen des Versicherten orientieren. Zudem empfiehlt sich die Vereinbarung eines progressiven Beitrages, der die jährliche Inflation berücksichtigt.
Da auch immer mehr Menschen in den sogenannten “leichten” Berufen, zumeist Bürojobs, immer früher berufsunfähig werden, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich zu den sinnvollen Versicherungen, die Privatpersonen abschliessen können.
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