Produkte
 Girokonto
Tagesgeld
 Festgeld Depot
 Kreditkarte Ratenkredit

Leistungen der Unfallversicherung

Statistisch gesehen ereignet sich in der Bundesrepublik etwa alle vier Sekunden ein Unfall. Dabei passieren rund Zweidrittel dieser Unfälle im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit. Und nicht selten führen diese Unfälle zu empfindlichen Einschränkung der eigenen Gesundheit, die teils auch erhebliche finanzielle Belastungen oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes mit sich bringen. Aus diesem Grund gehört die private Unfallversicherung zur Grundabsicherung jedes Menschen und seiner Familie.

Dies gilt insbesondere für Kinder. Immer noch glauben viele Eltern, dass ihre Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung bestens geschützt sind. Das ist ein Irrtum. Stattdessen sind Kinder nur in der Schule oder im Kindergarten und auf dem Weg dorthin oder nach Hause gesetzlich unfallversichert. Gerade beim Spielen in der freien Zeit am Nachmittag besteht für Kinder aber kein gesetzlicher Versicherungsschutz, sodass hier der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zur Pflicht wird.

Im folgenden wird nun eine kurze Übersicht der im Rahmen einer Unfallversicherung abzusichernden Leistungen gegeben: Da wären als erstes die Invalidität sowie der Todesfall zu nennen. Kommt es aufgrund eines Unfalls zu körperlicher Invalidität oder zu einer Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit, erhält der Versicherte von seiner Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung. Dagegen wird im Falle des Todes einfach die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Eine häufig in Anspruch genommene Versicherungsleistung ist das Krankenhaustagegeld. Wenn Sie sich nach einem Unfall in stationärer Behandlung befinden, zahlt Ihnen die Unfallversicherung für jeden Tag Krankenhausaufenthalt das vereinbarte Tagegeld. Bei einer privaten Unfallversicherung sogar für Zeiträume von über zwei Jahren. Mit dem Krankenhaustagegeld ist das sogenannte Genesungsgeld verbunden. Dieses wird gezahlt, solange Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht.

Bei den Bergungskosten werden Aufwände für die Suche, Rettung und Bergung von Rettungsdiensten übernommen. Darüber hinaus trägt die Unfallversicherung die Kosten für ärztlich angeordnete Krankentransporte.

Bei notwendigen kosmetischen Operationen trägt die Unfallversicherung die Kosten für alle medizinischen Behandlungen, die das äußere Erscheinungsbild des Versicherten verbessern.

Eine sogenannte Übergangsleistung wird von der Unfallversicherung in voller Höhe erbracht, wenn die versicherte Person auch sechs Monate nach dem Unfallgeschehen noch eine Beeinträchtigung von 100% aufweist. Tritt diese Beeinträchtigung zumindest für eine Dauer von drei Monaten auf, zahlt die Unfallversicherung immer noch die Hälfte der vereinbarten Übergangsleistung.

⇒ Angebote zu Ihrem Thema:

⇒ Verwandte Themen:

Rubrik: , • Datum: 13|10|2008