Lebensversicherungen senken Überschussbeteiligung
Auf breiter Front haben Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligungen gesenkt. Wie kommt es dazu und worauf müssen Verbraucher achten?
Der Grund für die geringere Leistung liegt in der Struktur der Kapitallebensversicherung. Denn die Beiträge des Kunden werden für drei verschiedene Positionen verwendet. Der Kostenanteil deckt die Ausgaben der Gesellschaft, der Risikoanteil dient dem Todesfallschutz und mit dem Sparanteil wird für den Kunden ein Kapitalstock aufgebaut. In welcher Höhe aber die Prämie der jeweiligen Position zufliesst, ist äußerst intransparent und von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
Die Lebensversicherungen werben dabei gerne mit dem für den Kunden garantierten Rechnungszins. Doch Vorsicht: Dies bezieht sich nicht auf die gezahlten Beiträge, sondern nur auf den vom Unternehmen festgelegten Sparanteil. Der effektive Mindestzins ist somit oft deutlich niedriger. Den Löwenanteil der bei Vertragsschluss prognostizierten Ablaufleistung macht demnach die Überschussbeteiligung aus. Die Versicherungsunternehmen investieren ihre Kundengelder an den Kapitalmärkten und beteiligen die Versicherten an den erwirtschafteten Erträgen nach weitgehend eigenem Ermessen. Ein entscheidender Vorteil der Lebensversicherung ist dabei, durch das Bilden und Auflösen stiller Reserven eine relativ konstante Rendite bieten zu können.
Bleiben aber wie in der Vergangenheit die Kapitalmärkte für längere Zeit immer wieder einmal schwach, müssen die Versicherungen ihre Reserven nicht nur anzapfen, sondern ständig weiter draufzahlen, um ihre Versprechen einzuhalten. Nach der großen Baisse der Jahre 2000 bis 2002 zogen sie deshalb die Notbremse und haben fast alle ihre Überschussbeteiligung gesenkt. Dagegen kann der Kunde nichts unternehmen, denn das gehört zu seinem Risiko. Auch in höchstrichterlichen Entscheidungen wurde bereits abgesegnet, dass die Überschussbeteiligung nicht Inhalt des Versicherungsvertrages ist und daher auch keine richterliche Überprüfung stattfinden kann.
Nur einen schwachen Trost bildet da das Argument, dass anders als beispielsweise bei Aktienfonds dem Kunden kein Verlust entsteht, weil er die Überschussbeteiligung jährlich gutgeschrieben bekommt. Was er bereits hat, kann ihm nicht mehr weggenommen werden. Aber gerade wenn die Verträge noch lange laufen, kann durch die Differenz zwischen aktueller Überschussbeteiligung und ursprünglicher Prognose die Ablaufleistung stark von den seinerzeit kalkulierten Beträgen abweichen.
Und weitere Senkungsrunden sind zu befürchten. Bei Versicherern, die wenig Reserven haben und dazu vielleicht noch eine zu hohe Aktienquote, kann es zu weiteren Reduktionen kommen. Verbraucher sollten also stets auch die stillen Reserven ihrer Versicherungsgesellschaft im Blick behalten. Im Extremfall ist sogar die Pleite des Unternehmens nicht auszuschließen. Die Erfahrung zeigt zwar, dass finanziell schwache Versicherer meist von Konkurrenten übernommen werden. Aber findet sich keiner dazu bereit, hat der Kunde beim Konkurs ein echtes Problem. Denn in der Versicherungswirtschaft gibt es keine Sicherungsfonds wie etwa bei den Banken, so dass der Kunde dann sein gesamtes investiertes Geld verlieren kann.
Damit es aber gar nicht erst soweit kommt, werden sogenannte Stresstests durchgeführt, die die finanzielle Stärke der einzelnen Gesellschaften unter die Lupe nehmen. Dabei wird innerhalb eines Jahres ein Börsencrash von 35 Prozent bei gleichzeitigem Zinsanstieg um zwei Prozentpunkte simuliert. Könnte die Versicherung bei diesem Szenario ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, besteht dringender Handlungsbedarf. Die großen Anbieter testen das seit Jahren, aber ob alle Unternehmen dafür gerüstet sind, darf getrost bezweifelt werden.
Mit Argusaugen sollten Verbraucher daher auch künftig die Versprechen der Lebensversicherungen unter die Lupe nehmen. Musterrechnungen müssen die neuen niedrigeren Überschussbeteiligungen enthalten und diese Zahlen sollten auch realistisch sein.
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