Lebensversicherung beleihen
Datum: 05.04.09 • Kategorie: Versicherung
Durch das Beleihen einer Lebensversicherung nimmt der Versicherungsnehmer einen Kredit auf, indem er vorzeitig die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen beantragt.
Hinsichtlich der Höhe des Darlehens gelten bestimmte vertragliche und gesetzliche Bestimmungen, sodass der Versicherungsnehmer maximal den Rückkaufswert der Versicherung - gegebenenfalls zuzüglich der Überschussbeteiligung - anfordern kann. Des Weiteren muss beim Beleihen einer Lebensversicherung die Kapitalertragssteuer bzw. seit dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer berücksichtigt werden, die die Höhe des Darlehens ebenfalls mindert. Nicht jede Lebensversicherung eignet sich zur Beleihung. Beispielsweise ist bei einer Risikolebensversicherung keine Kapitalauszahlung möglich, da hier die Versicherungsleistung an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses wie etwa den Tod des Versicherungsnehmers gekoppelt ist.
Nur bei Lebensversicherungen, bei denen vertraglich vereinbart wurde, dass bei Fälligkeit Anspruch auf eine Kapitalzahlung besteht, können beliehen werden. Hierzu zählt z.B. die kapitalbildende Lebensversicherung. Die Aufnahme eines Kredites durch die Beleihung einer Lebensversicherung bietet im Vergleich zur Aufnahme eines herkömmlichen Privatkredites einige Vorteile. In erster Linie kann der Kreditnehmer meistens von günstigeren Konditionen profitieren. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Beleihung der Lebensversicherung nicht in der Schufa eingetragen wird. Allerdings kann die Versicherungsgesellschaft je nach Höhe des Darlehens verpflichtet sein, eine Meldung an das Finanzamt zu machen. Zur Tilgung des Darlehens leistet der Kreditnehmer bis zur Fälligkeit der Lebensversicherung regelmäßig die vertraglich vereinbarten Versicherungsprämien.

