Produkte
 Girokonto
Tagesgeld
 Festgeld Depot
 Kreditkarte Ratenkredit

Günstige Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gilt als wichtigste Versicherung überhaupt. Sie darf somit in keinem Haushalt fehlen. Dieser Grundsatz ist für Alleinstehende, Senioren und Familien ohne Einschränkung gültig. Denn bei einem von Ihnen verschuldeten Schaden sind Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haftbar. Und das bis zu Ihrem Lebensende. Wegen diesem Risiko sind die mit einer Haftpflicht zu versichernden Leistungen sorgfältig abzuwägen.

Es ist daher dringend anzuraten, die Privathaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Besser wäre sogar eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro. Unter diesen Deckungssummen bieten seriöse Versicherer gewöhnlich gar keine private Haftpflichtversicherung mehr an, da diese nur unzureichenden Schutz bieten. Darüber hinaus bietet die private Haftpflichtversicherung auf Wunsch auch verschiedene Zusatzleistungen.

Zuerst wäre der sogenannte Forderungsausfall zu nennen. Der Forderungsausfall wird gelegentlich auch Ausfalldeckung genannt. Beim Forderungsausfall übernimmt Ihre Haftpflicht Schäden, die Ihnen durch Dritte zugefügt werden, wenn diese mittellos sind, also für den eingetretenen Schaden nicht selbständig aufkommen können. Dadurch sind Sie auch dann geschützt, wenn Ihnen persönlich ein Schaden entstanden ist, der Verursacher aber finanziell nicht in der Lage ist, Ihnen diesen Schaden zu ersetzen.

Über die Privathaftpflicht können auch Schlüsselschäden mit versichert werden. Ein Schlüsselschaden kann sich beispielsweise aus der Situation ergeben, dass Sie beruflich im Besitz eines Sicherheitsschlüssels sind und diesen verlieren. Sofern die Sicherheitsstandard Ihres Unternehmens in einem solchen Fall den Austausch der gesamten Schließanlage vorsehen, kann dies zu empfindlichen Kosten führen. Sofern Schlüsselschäden in Ihrer Haftpflicht enthalten sind, tritt hierfür Ihre Versicherung ein.

Eine oft versicherte Zusatzleistung ist die “Einrede der Deliktunfähigkeit”. Deliktunfähig sind grundsätzlich Kinder unter sieben Jahren. Gerade Kinder richten aber häufig Schäden an, für die man laut Gesetz weder sie selbst noch ihre Eltern haftbar machen kann. Dennoch besteht aber genau bei einer solchen Sachlage häufig eine Art moralische Verpflichtung gegenüber dem oder den Geschädigten. Um Unannehmlichkeiten dieser Art von vornherein zu vermeiden, schließen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung die “Einrede der Deliktunfähigkeit” einfach aus. Bei einem Schadensfall prüft die Haftpflichtversicherung dann nur noch, ob der eingetretene Schaden prinzipiell versichert ist. Eine Überprüfung Ihrer Aufsichtspflicht wird aber nicht mehr angestellt.

⇒ Angebote zu Ihrem Thema:

⇒ Verwandte Themen:

Rubrik: • Datum: 13|12|2008