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Grundstückshaftpflichtversicherung

Jeder Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, bis zur vollen Schadenshöhe. Hier kann sich der Besitzer nur mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung schützen. Mit dieser werden unbewusste, oder fahrlässige Schäden geregelt. Auch unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt eine Haftpflichtversicherung ab. Vorsätzliche Schäden sind dagegen nicht versicherbar.

Besitzer von Einfamilienhäusern sind über die Privathaftpflicht auch für das Haus und eventuell die Einliegerwohnung mit versichert. Alle anderen Grundstückseigentümer müssen eine Grundstückshaftpflichtversicherung abschließen, um Versicherungsschutz zu haben. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist freiwillig. Sie sollte jedoch jeder besitzen. Auch gegenüber dem Geschädigten ist es unverantwortlich, wenn wegen fehlender Versicherung die Schadensregulierung nur schleppend erfolgt.

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme im Schadensfall ausreichend bemessen ist. Sie sollte schon bei ca. 2 Millionen Euro liegen. Die Grundstückshaftpflicht Versicherung muss immer auf das betreffende Flurstück und Gebäude abgeschlossen sein. Bei Veränderungen oder baulichen Maßnahmen ist es sinnvoll, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren.

Bei gleichen Absicherungen und Ausgangswerten kann der Beitrag zwischen den einzelnen Anbietern verschieden hoch ausfallen. Hier sollte, um Kosten zu sparen, ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Sehr einfach und ohne fremde Beeinflussung ist das im Internet (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich) möglich.

Gerade bei einer Grundstückshaftpflicht ist neben dem günstigen Beitrag auch wichtig, wie die Regulierung im Schadensfall erfolgt. Hier kann nur die Auskunft anderer Versicherungsnehmer helfen. Eine unkomplizierte und schnelle Schadensregulierung ist daher ebenso Voraussetzung, wie günstige Beiträge.

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Rubrik: • Datum: 03|12|2009