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Feuerversicherung

Der Begriff Feuerversicherung bezeichnet eine Form der Versicherung, welche für von Feuer verursachte Schäden aufkommt. Der Rahmen der Kostenübernahme ist im Vertrag geregelt, wobei einige Ereignisse zumeist ausgeschlossen sind. Berücksichtigt werden zumeist technische Ursachen eines Brandherdes oder Blitzschlag, abgedeckt werden neben Personen auch Betriebsunterbrechungen und Immobilien.

Im Bezug auf Brandstiftungen werden Schäden ersetzt und der Brandstifter, falls möglich, dafür verantwortlich gemacht. Im Falle einer selbständigen Brandlegung des Besitzers ist die Feuerversicherung leistungsfrei.

Heutzutage können Feuerversicherungen freiwillig abgeschlossen werden, bei größeren Veranstaltungen ist diese Pflicht. Bis zum Jahre 1994 bestanden zahlreiche staatliche Monopolversicherungen, welche von Beamten verwaltet wurden. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht als reine Feuerversicherungen angesehen wurden, sondern auch Elementarschäden wie beispielsweise Hochwasser, Vulkanausbrüche, Erdbeben und Lawinen mitversicherten. In Österreich wird monatlich ein Prozentsatz des Einkommens als Feuerschutzsteuer erhoben, diese beinhaltet neben der Feuerversicherung auch die Finanzierung der Feuerwehr und Brandverhütung.

Die Feuerversicherung besitzt die Möglichkeit, die Kosten auf zweierlei Arten zu übernehmen. Die Erste besteht darin, die Reparaturkosten des Schadens zu bezahlen, die Zweite in der Übermittlung des ortsüblichen Neuwertes. In der Praxis werden allerdings zumeist wesentlich geringere Summen, als der Neuwert gezahlt. Beim Abschluss der Feuerversicherung ist zu beachten ob diese nicht bereits in anderen Versicherungen eingeschlossen ist.

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Rubrik: • Datum: 03|12|2009