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Beleihung von Lebensversicherungen

Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Menschen, die vor vielen Jahren eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge abgeschlossen haben, diese vor Ablauf kündigen wollen. Das kann den Hintergrund haben, dass sie mit dem bereits angesparten Geld sich selbst etwas Gutes tun und eine größere Anschaffung wie ein neues Auto leisten möchten.

Das kann aber auch den Grund haben, dass sie mit dem Guthaben bereits bestehende Verbindlichkeiten auf einmal tilgen möchten. Dieses Vorhaben hat allerdings den gravierenden Nachteil, dass durch die Kündigung nur der Rückkaufwert der Versicherung ausgezahlt wird und zudem für den Versicherten der Versicherungsschutz erlischt.

Viel besser ist es, die Lebensversicherung zu beleihen. Bei dieser Form kann sich der Versicherte ein Guthaben bis zur Höhe der Versicherungssumme vor Ablauf des Vertrages auszahlen lassen. Er muss dann für diese Beleihung Zinsen zahlen, deren Höhe weit unter denen eines herkömmlichen Verbraucherkredites bei der Bank liegen und wesentlich niedriger, als die Zinsen für ein Baudarlehen sind. Zusätzlich muss auch die Prämie bis zum Ablauf der Versicherung in voller Höhe weiter gezahlt werden.

Der Vorteil bei dieser Art der Geldbeschaffung ist, dass der Versicherte seinen Versicherungsschutz in vollem Umfang behält und im Todesfall die Angehörigen mit etwas Bargeld Geld aus der Versicherung rechnen können. Gerne werden solche Beleihungen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung getätigt, deren Zweck die Fremdvermietung ist.

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Rubrik: , • Datum: 04|08|2008