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Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung gehört zu den Untergruppen der Privaten Krankenversicherung und ist allen Reisenden zu empfehlen, die eine Urlaubsreise in das Ausland planen. Zwar gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannten Auslandskrankenscheine, doch ist kein Arzt auf der Welt verpflichtet, diese auch zu akzeptieren. Des Weiteren werden bei den gesetzlich Versicherten die Kosten für eine Behandlung nur innerhalb der EU erstattet. Alle Kosten, die jenseits der EU-Grenzen entstehen, muss der Versicherte auf jeden Fall selbst tragen.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten von Krankheiten, die während der Reise akut aufgetreten sind, von Operationen und von den erforderlichen Medikamenten und Heilmitteln, von Behandlungen beim Zahnarzt und sogar auch den Rücktransport aus dem Urlaubsland, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die üblichen Policen der Auslandkrankenversicherung decken in der Regel die Zeit von sechs Wochen ab. Wer sich länger im Ausland aufhält, benötigt eine extra Police. Auch für bereits privat Versicherte kann die Auslandskrankenversicherung nutzbringend sein, wird doch von ihr auch der notwendige Rücktransport in das Heimatland übernommen.

Statistiken besagen, dass es immerhin 10% der Urlauber trifft, die im Urlaub ernsthaft erkranken und medizinische Hilfe benötigen. Dementsprechend wird die Auslandskrankenversicherung grundsätzlich empfohlen. Oftmals bieten auch Kreditkartenunternehmen, oder Automobilklubs, ihren Kunden beziehungsweise Mitgliedern diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung an.

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