Schulden Beratung
Datum: 09.08.09 • Kategorie: Schulden
Wer Schulden hat, macht sich, solange die Begleichung dieser sich noch irgendwie einrichten lässt, wenig Gedanken darum. Wer allerdings aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Scheidung oder ungeplante Schwangerschaft, plötzlich vor veränderten Einkommensverhältnissen steht, die eine Begleichung der bestehenden Schulden erschweren, neigt fast immer dazu, zunächst die Augen vor den Schulden zu verschließen.
Erst wenn die Gläubigerbriefe den Briefkasten zu sprengen drohen wird, wenn überhaupt, reagiert. Aber auch dann stecken viele Schuldner noch den Kopf in den Sand und ignorieren ihre finanzielle Situation. Das ist ein grober Fehler. Tatsache ist, dass Gläubiger immer dann, wenn noch Erfolge bei der Schuldeneintreibung gesehen werden, eher kooperativ reagieren, um Verluste zu vermeiden.
So ist es sinnvoll, bereits dann, wenn die Rate nicht beglichen werden kann, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen. Eine Reduzierung von Raten oder aber eine Stundung der Raten kann dann noch eine Lösung sein, die von Gläubigern akzeptiert wird und die zudem für den Schuldner unnötige Mahn- oder gar Inkassokosten verhindert. Selbst ein mehrmonatiges, vereinbartes Ausbleiben von Raten wird von Gläubigern häufig akzeptiert, um das Verhältnis zum Schuldner entspannt zu halten und eine Rückzahlung der Schulden zu bewirken.
Insgesamt ist es sehr wichtig, sich – gerade bei unterschiedlichen Schulden und verschiedenen Gläubigern – stets einen Überblick über die Schuldensituation zu machen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle von Kontoauszügen, um Abbuchungen zuordnen zu können. Auch Mahnschreiben sollten, so unangenehm das auch in der aktuellen Situation sein mag, regelmäßig und sofort aus dem Briefkasten entnommen und geöffnet werden. Häufig sind Gläubiger auch zu einer Reduzierung der Schulden bereit, wenn daraus resultierend die Ratenzahlung pünktlich und in vereinbarter Höhe erfolgt. Das ist gerade bei hohen Schuldensummen und einer aussichtslosen Betreibung von gerichtlichen Mahnverfahren häufig der Fall.
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist für den Gläubiger zunächst mit Kosten behaftet, die möglicherweise vom Schuldner nicht mehr eingefordert werden können. Um eine Beantragung einer Privatinsolvenz zu vermeiden und damit auf Außenständen und möglicherweise Kosten aus gerichtlichen Mahnverfahren nicht sitzen zu bleiben, zeigen sich Gläubiger bei einer sachlichen und stimmigen Kommunikation häufig gesprächsbereit. Das A und O bei Schulden ist aber die sofortige Aktivität des Schuldners, um die Schuldenspirale rechtzeitig aufzuhalten.
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