Antrag auf Verbraucherinsolvenz
Die Deutschen sind zwar Weltmeister im Sparen, gleichzeitig nutzen sie aber auch zahlreiche Ratenkredite, um ihre Wünsche und Träume zu erfüllen. Aufgrund stetig sinkender Reallöhne, immer weiter steigender Energie- und Lebensmittelkosten sowie niedriger Tarifabschlüsse ist die Finanzierbarkeit dieser Kredite jedoch in einigen Fällen nicht mehr gegeben. Wenn eine Familie mehr als 40% ihres Nettoeinkommens für Kreditraten aufwenden muss, gilt sie bereits als überschuldet.
Ist dies der Fall und kann die Familie aus eigener Kraft der Schuldenfalle nicht mehr entkommen, muss der Weg zum Schuldnerberater angetreten werden. Dieser wird zuerst versuchen, gemeinsam mit den Schuldnern die Anzahl sowie die Höhe der vorhandenen Kredite aufzunehmen und einen Budgetplan zu erstellen. Wird hierbei ersichtlich, dass die Raten nicht mehr gezahlt werden können, wird das Gespräch mit den Gläubigern gesucht. Vielfach sind diese bereit, durch Verzicht auf einen Teil ihres Geldes den Schuldnern entgegenzukommen.
Gelingt auch dies nicht, muss das Verbraucher Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die finanzielle Situation des Schuldners nochmals geprüft. Wird der Antrag auf Verbraucherinsolvenz genehmigt, folgen sechs Jahre des Wohlverhaltens, in denen der Schuldner sein gesamtes Einkommen, welches die Pfändungsfreigrenze überschreitet, abführen muss. Ist diese Zeit aber vorüber, werden alle Schulden erlassen.
Somit hat in Deutschland heute jeder Mensch die Möglichkeit, nach sechs Jahren wieder ganz von vorn anzufangen, und zwar ohne die Aufnahme von Krediten.
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