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Leasing oder Finanzierung?

Unter Leasing versteht man die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Gütern wie Fahrzeugen, Maschinen, Betriebsmitteln und Immobilien.

Die Leasingangebote, die von Kreditinstituten und speziellen Leasinggesellschaften vertreten werden, sind sowohl für private als auch für institutionelle Kunden geeignet. Man unterscheidet zwischen dem direkten und dem indirekten Leasing. Beim direkten Leasing tritt der Hersteller der Wirtschaftsgüter oder eine dem Hersteller unterstellte Gesellschaft als Leasinggeber auf und schließt mit dem Leasingnehmer den Vertrag ab. Beim indirekten Leasing wird der Vertrag zwischen dem Leasingnehmer und einer speziellen Leasinggesellschaft geschlossen, sodass der Hersteller der Güter nicht unmittelbar beteiligt ist.

Mit Abschluss des Leasingvertrages, in dem neben den Rechten der Vertragspartner auch alle Einzelheiten zu den überlassenen Gütern und der Dauer der Laufzeit festgehalten sind, wird das Recht zur Nutzung der Güter vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür während der Laufzeit regelmäßige Leasingraten. Anders als eine Finanzierung sind Leasingvereinbarungen nicht zwangsläufig auf den Eigentumserwerb ausgerichtet, sodass der Leasingnehmer zunächst lediglich der unmittelbare Besitzer des überlassenen Objektes ist und von den Vorteilen, die sich aus dessen Nutzung ergeben, profitieren kann.

Der Leasinggeber bleibt der Eigentümer des Leasingobjektes. Durch eine vertraglich vereinbarte Kaufoption hat der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Eigentümer des geleasten Objektes zu werden und dieses zu erwerben.

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Rubrik: • Datum: 08|03|2009