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Auto Nullleasing

Die Konjunkturflaute im Automobilhandel bringt Autohändler oft in die Bedrängnis, sehr günstige Angebote zu offerieren. Mit solchen Lockangeboten sollen Kunden geködert werden. Eine mögliche Form, wie KFZ-Händler Kunden locken können, ist das Nullleasing.

Im Prinzip handelt es sich beim Nullleasing um ein ganz normales Autoleasing. Allerdings ist dieses mit enormen Einsparungen auf Seiten des Leasingnehmers, also des Autokäufers, verbunden. Dieser bekommt das Fahrzeug für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt und zahlt eine monatliche Leasinggebühr sowie eine vereinbarte Anzahlung. Allerdings sind im Vergleich zu einem gewöhnlichen Leasing-Geschäft gewisse Aufschläge nicht in der Leasinggebühr enthalten.

Beim Nullleasing verzichtet der Leasinggeber in der Regel darauf, Zinsen auf die Leasinggebühr aufzuschlagen. Weiterhin fallen übliche Aufschläge, wie der Gewinn aus dem Geschäft und die grundlegenden Kosten durch die Bearbeitung des Leasinvertrages weg. Das führt dazu, dass die Leasinggebühr, die der Kunde im Endeffekt zahlen muss, gerade so den Wertverfall des Fahrzeuges abdeckt. Aus diesen Gründen ist das Nullleasing auch juristisch umstritten. Laut Meinung einiger Gegner handelt es sich um einen ungerechtfertigten Verstoß gegen das Rabattgesetz. Daher wird das Nullleasing auch nicht mehr so häufig angeboten.

Die Vorteile für den Leasinggeber halten sich in Grenzen, da es sich beim Nullleasing maximal um eine Umsatzsteigerung handelt. Gewinne sind mit Nullleasing-Verträgen im Prinzip nicht zu erzielen.

Weiterführende Informationen:

1. Motor-Talk.de Forum [ Null Leasing Vertrag ]
2. Donaukurier.de [ Abwrackprämie und Null-Leasing ]

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Rubrik: • Datum: 23|02|2009