Studienbeitragsdarlehen
Neben Studienkrediten und staatlichen Förderangeboten steht Privatkunden zur Finanzierung eines Studiums an einer inländischen Hochschule oder Fachhochschule auch ein Studienbeitragsdarlehen zur Verfügung. Dieses wird wie der Studienkredit auch von Banken und anderen Finanzdienstleistern angeboten. Allerdings unterscheidet es sich von den meisten Studentenkrediten in Bezug auf die Auszahlung und die Verwendung der finanziellen Mittel.
Das Studienbeitragsdarlehen ist ein zweckgebundenes Finanzierungsangebot, das volljährige kreditwürdige Privatpersonen ausschließlich für die Finanzierung der Studiengebühren nutzen dürfen. Das Darlehen darf nicht zur Deckung weiterer Kosten, die z.B. für die Lebenshaltung oder ähnliches anfallen, eingesetzt werden. Gegebenenfalls können neben den Studiengebühren auch Lehrmaterialien durch das Studienbeitragsdarlehen finanziert werden, wobei hier die Bedingungen des Kreditgebers gelten. Um bei einem solchen Darlehen sicherzustellen, dass der Student die finanziellen Mittel nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke einsetzt, werden die Kreditmittel nicht wie bei anderen Studentenkrediten an den Kreditnehmer ausgezahlt, sondern an die Fachhochschule bzw. Hochschule überwiesen.
Hierbei richtet sich die Höhe des Kreditbetrages nach der Höhe der Studiengebühr und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Studenten. Die Auszahlung erfolgt meistens einmal im Semester. Der Erhalt der Gebühr wird dem Studenten dann durch die Fachhochschule bzw. Hochschule bestätigt. Wenn die regelmäßigen finanziellen Leistungen des Studienbeitragsdarlehens alternativ dazu direkt an den Studenten überwiesen werden, muss dieser nachweisen, dass sie nur entsprechend den Vereinbarungen genutzt wurden und z.B. einen Kontoauszug vorlegen, durch den die Überweisung der Studiengebühr bestätigt wird. Wie bei Studentenkrediten üblich, erfolgt auch die Tilgung des Studienbeitragsdarlehns erst nach Abschluss des Studiums in regelmäßigen Raten während einer langfristigen Laufzeit.
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