Sicherheiten beim Ratenkredit
Wer einen Kredit vergibt, möchte gleichzeitig natürlich die Sicherheit, dass dieser auch zurückgezahlt wird. Aus diesem Grund lassen sich die Banken das Einkommen sowie die monatlich festen Ausgaben des Kreditnehmers belegen, um eine Haushaltsrechnung erstellen zu können. Anhand dieser kann dann geklärt werden, ob der Kreditnehmer seine eigenen Lebenshaltungskosten sowie Miete, Versicherung und die neue Kreditrate tragen kann.
Nur wer hier einen Haushaltsüberschuss erzielt, wer ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nachweisen kann und nicht mehr in der Probezeit ist, kann ein Darlehen erhalten. Da Darlehen aber immer über einen langen Zeitraum abgeschlossen werden und innerhalb dieser Zeit finanzielle Veränderungen stattfinden können, ist es oftmals nötig, dass zusätzliche Sicherheiten notwendig werden. Dies ist zum Beispiel bei Baufinanzierungsdarlehen der Fall, bei denen in der Regel ein Grundbucheintrag erfolgt.
Ratenkredite hingegen zählen zu den kurz- bis mittelfristigen Krediten, deren Laufzeit meist nicht über sieben Jahre vereinbart wird. Nur in Einzelfällen werden Ratenkredite über zehn Jahre abgeschlossen. Auch die Summe von Ratenkrediten ist eher gering, nur selten finden Abschlüsse über 10.000 Euro statt. Aus diesem Grund verzichten die Banken und Händler auf die Stellung von zusätzlichen Sicherheiten.
Im Kreditvertrag selbst ist lediglich eine Klausel über die Abtretung von Lohn und Gehalt enthalten. Sie ermächtigt die Bank im Insolvenzfall, die nicht pfändbaren Teile des Einkommens direkt beim Arbeitgeber zu pfänden und hiermit den Kredit zurückzuzahlen.
⇒ Angebote zu Ihrem Thema:

Produkte
