Die Kreditbürgschaft
Datum: 05.01.09 • Kategorie: Kredit
Wenn der Bank die Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers nicht ausreichen, seine Bonität aber nicht grundsätzlich gegen eine Kreditvergabe spricht, wir von Seiten der Bank häufig die Beibringung eines solventen Bürgen gefordert, der den Kreditvertrag mit unterschreibt.
Dabei geht es aber nicht nur um die Unterschrift. Jeder Bürge sollte wissen, dass im Fall dessen, dass der Kredit notleidend wird, also vom Kreditnehmer nicht mehr bedient werden kann, der Bürge verpflichtet ist, die Raten aus dem Kreditvertrag zu bezahlen. Auch dann, wenn er selbst von dem Kredit keinen Nutzen hat.
Dieser Tatsache sind sich die Bürgen oft nicht bewusst und fallen aus allen Wolken, wenn die Bank tatsächlich an sie herantritt und die Raten einfordert. Ein Bürge muss demzufolge immer damit rechnen, dass im Ernstfall die Raten, für die er im Kreditvertrag unterschreibt, seine Raten werden könnten.
Deshalb sollte eine Kreditbürgschaft nur übernommen werden, wenn das Einkommen so gut ist, dass die Raten auch vom Bürgen getragen werden können, ohne dass dieser selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Oft bürgen Eltern für ihre Kinder, wenn deren Einkommen nicht ausreicht. Aber auch umgekehrt, wenn Senioren aufgrund ihres Alters einen Kredit nicht bekommen, treten die Kinder als Bürgen ein. Kreditbürgschaften in Familienkreisen sind üblich und in Ordnung.
Aber Vorsicht ist geboten, wenn es sich um Freund- oder Bekanntschaften handelt, denn bei Geld hört die Freundschaft oftmals auf.

