Kommunaldarlehen
Datum: 20.03.09 • Kategorie: Kredit
Durch ein Kommunaldarlehen werden Gebietskörperschaften wie dem Bund, den Ländern und den Gemeinden umfangreiche Finanzierungsmittel für einen in der Regel längerfristigen Zeitraum zur Verfügung gestellt. Der Kreditnehmer wird auch als juristische Personen des öffentlichen Rechts bezeichnet.
Als Kreditgeber können neben öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten auch Privatbanken auftreten. Das Kommunaldarlehen kann für verschiedene Investitionsvorhaben oder zur Umschuldung bestehender Finanzierungen eingesetzt werden. Vor der Inanspruchnahme eines Kommunaldarlehens müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So muss die an einer Finanzierung interessierte Gebietskörperschaft zunächst die Aufsichtsbehörde informieren, die erst eine Ermächtigung für die Kreditaufnahme erteilen muss. Darüber hinaus darf der Betrag, der durch das Kommunaldarlehen aufgenommen werden soll, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nicht übersteigen und ist in der Gemeindehaushaltsverordnung genauestens geregelt.
Außerdem ist die Aufnahme eines Kommunaldarlehens nur möglich, wenn der Verwaltungshaushalt die finanziellen Mittel, die dem Vermögenshaushalt zugeführt werden müssen, nicht durch andere Maßnahmen beschaffen kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Kommunaldarlehen aufgenommen werden. Dieses wird ohne die Vereinbarung spezieller Sicherheiten zur Verfügung gestellt, da das Vermögen sowie sämtliche zukünftige Erträge der Gebietskörperschaft für den Kreditgeber als Haftungsgrundlage bereitstehen. Im Weiteren verfügt der Kreditnehmer durch den jährlichen Finanzausgleich seitens des Bundes über eine gute Bonität und ist in jedem Falle zahlungsfähig, sodass der Kreditgeber keinen Verlustrisiken ausgesetzt ist.

