BAWAG Kleingartenkredit

Datum: 23.11.08 • Kategorie: Kredit

Jeder, der einen Kleingarten gepachtet oder erworben hat, wird früher oder später mit Renovierungen konfrontiert werden. Und da nicht jeder Laubenpieper das Geld für eine neue Hütte auf dem Sparbuch hat, bietet die BAWAG als Partner des Zentralverbandes der Kleingärtner vorzugsweise Kleingärtnern Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren an.

Von Vorteil für die Pächter sind die günstigen Kreditzinsen sowie die Möglichkeit, auf Antrag für einen Zeitraum von fünf Jahren nur die Zinsen zu zahlen. So fällt dem Kreditnehmer die Anlaufzeit etwas leichter; er hat aber jederzeit einen Überblick über den Stand seines Darlehens. Erfüllt der Kreditnehmer die Voraussetzungen, z.B. Einkommen und Verwendungszweck des Kredites, können die Zins- und Tilgungsleistungen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Einzige Voraussetzung für die Gewährung des BAWAG Kleingartenkredit ist ein den Kleingarten betreffender Verwendungszweck.

Jeder, der einen Kredit für eine Anschaffung oder Modernisierung benötigt, wird dankbar sein, wenn er eine Bank findet, die ihm neben günstigen Zinsen auch noch die Möglichkeit einräumt, eine bestimmte Zeit mit der Tilgung auszusetzen. Die Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden diese Möglichkeiten nicht an; vielmehr finanzieren sie jede erdenkliche Investition und lassen sich das von ihren Kunden mit hohen Zinsen bezahlen. Selbst dem Wunsch nach einer vorzeitigen Kreditablösung wird meist nur nach Zahlung einer Gebühr stattgegeben.

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