Altkredite umschulden
Datum: 09.08.09 • Kategorie: Kredit
Viele Kunden haben in den letzten Jahren oder Jahrzehnten vermehrt Darlehen zur Finanzierung diverser Anschaffungen aufgenommen. Der Kauf bestimmter Konsum– oder Verbrauchsgüter mit Fremdmitteln ist auf Grund von immer teurer werdenden Produkten sehr beliebt und gängig geworden. Auch heute greifen viele Kreditnehmer auf diese sehr einfache Alternative der Geldbeschaffung bzw. Finanzierung diverser Dinge zurück.
Die einfachste Art und Weise für Kunden, welche schon ein bereits bestehendes Darlehen haben, ist die Aufstockung bzw. Umschuldung eines Altkredits. Bei der Umschuldung von Altkrediten wird in der Regel der neu gewünschte Kreditbetrag auf ein schon bestehendes Darlehen addiert. Der Vorteil für den Kunden ist, dass er lediglich ein Darlehen tilgen muss und somit weiterhin die Übersicht innerhalb der privaten Finanzen vorhanden ist.
Die meisten Kreditinstitute oder anderen Anbieter berechnen eine Bearbeitungsgebühr von ca. 2% vom aufzustockenden Kreditbetrag. In den meisten Fällen fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren an. In einzelnen Fällen können Kreditinstitute jedoch Vorfälligkeitsentschädigungen für das Umschulden eines Altkredits berechnen. Die Banken sind dazu berechtigt, wenn in den Darlehensverträgen der Altkredite keine oder nur geringe Sondertilgungsmöglichkeiten vereinbart wurden.
Wenn sich nun die Zinsen für den Kunden günstig entwickelt haben, können die Banken für die vorzeitige Auflösung des Altkredits ein Vorfälligkeitsentgelt verlangen. Je nach Höhe und Restlaufzeit des Darlehens kann allerdings auch darauf verzichtet werden. In der Regel stellt die Umschuldung eines Altkredits für einen Kunden eine kostengünstige und sehr einfache Alternative dar. In der Praxis werden täglich hunderte von Darlehen auf diese Art und Weise verlängert.

