Tagesgeld und Festgeldkonto im Vergleich
Sowohl beim Tagesgeld-, als auch beim Festgeldkonto handelt es sich um Kontensparmodelle, die von nahezu allen Kreditinstituten angeboten werden. Der Vergleich der Konten verdeutlicht, dass Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten bestehen.
Die Bezeichnung Tagesgeldkonto gibt Auskunft über die unkomplizierte Verfügung über die Einlage. Der Kontoinhaber kann jederzeit auf das Guthaben auf dem Konto zugreifen und sowohl Auszahlungen, als auch Zuzahlungen vornehmen.
Festgeld Definition
Anders sieht es beim Festgeldkonto aus. Hier kann der Kontoinhaber weder spontane Abhebungen, noch Zuzahlungen veranlassen, da mit der Eröffnung eines Festgeldkontos und der Einzahlung der geforderten Mindestanlage, das Konto während der Dauer der Vertragslaufzeit für Verfügungen gesperrt ist. In Notsituationen, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit des Kontoinhabers, kann das Festgeldkonto vorzeitig aufgelöst werden. Dies hat allerdings einen Zinsverlust zur Folge.
Die Vertragslaufzeit des Festgeldkontos kann einige Monate, aber auch einige Jahre betragen. Dementsprechend fällt auch der Zinssatz unterschiedlich hoch aus. Bei einer gewöhnlichen Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt werden Geldanlagen mit langer Laufzeit höher verzinst, als kurzfristige. Dies ist auch der Grund, warum das Festgeldkonto häufig eine höhere Verzinsung, als das Tagesgeldkonto, aufweist.
Tagesgeld Festgeld Vergleich
Die Zinsgutschrift erfolgt beim Tagesgeldkonto meist monatlich oder quartalsweise. Dagegen werden die Zinsen auf einem Festgeldkonto nur einmal am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Was die Gemeinsamkeiten von Tagesgeld- und Festgeldkonten angeht, so fällt als erstes die Sicherheit der Einlage auf. Denn durch den Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben auf beiden Kontenarten vor Verlusten geschützt, sodass diese auch für sicherheitsbewusste Anleger in Frage kommen.
Des Weiteren können beide Konten durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages, oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung, vom Abzug der Zinsabschlagsteuer und des Solidaritätszuschlages freigestellt werden.
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