Welche Entnahmemöglichkeiten gibt es bei Investmentfonds?
Die meisten Investmentfonds laufen als sogenannte Open-End-Fonds. Das bedeutet, dass ihre Laufzeit unbegrenzt ist. Da Investmentfonds über keine Kündigungsfristen verfügen, kann der Anleger demzufolge jederzeit seinen Fonds oder seine Fondsanteile zum tagesaktuellen Rücknahmepreis verkaufen. Dagegen ist bei sogenannten Laufzeitfonds die Laufzeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Während dieser Zeit können einzelne Fondsanteile, oder alle Anteile, verkauft werden. Aber spätestens zum Laufzeitende bekommt der Anleger den Gegenwert seiner Anteile vollständig ausbezahlt.
Bei Entnahmen aus den Fondsanteilen ist zu beachten, dass Kursgewinne versteuert werden müssen. Auch die Zinserträge unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, wenn sie über die Höhe des sogenannten Sparerfreibetrags hinausgehen. Sowohl bei der Entnahme, als auch beim Verkauf der Anteile aus Investmentfonds, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Dafür ist der Rücknahmepreis in der Regel kleiner, als der Kaufpreis der Anteile des selben Tages.
Wer seinen Investmentfonds im Rahmen eines Fondssparplans bespart, um damit ein Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen, der kann sich später seine Anteile auch in Form eines Entnahmeplanes auszahlen lassen. Dabei kann der Anleger selbst festlegen, wie hoch der Betrag sein soll, der ihm monatlich aus seinem Investment zufliesst. Dies bietet ihm den Vorteil, dass die verbleibenden Anteile weiterhin von einer positiven Wertentwicklung des Fondsvermögens profitieren.
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