Geldanlage in Festgeld
Mit der Anlage in Festgeld wird das Ziel des privaten Vermögensaufbaus verfolgt. Festgeld kann für eine Person auf einem Einzelkonto, oder für mehrere Personen auf einem Gemeinschaftskonto angelegt werden. Auf dem Festgeldkonto werden Einlagen verbucht, die einer befristeten Laufzeit unterliegen.
Bei der Eröffnung eines Festgeldkontos wird zwischen dem Anleger und der Bank ein Vertrag geschlossen, in dem die vereinbarten Konditionen und die allgemein gültigen Bedingungen geregelt sind. Hierzu zählt z.B. die Höhe der Einlage, die vereinbarte Laufzeit sowie der Zinssatz.
Hinsichtlich der Höhe einer Festgeldanlage legen Banken häufig Begrenzungen fest, die eine Mindest- und eine Höchstanlagesumme vorgeben. In der Regel wird eine Einlage von mindestens 1.000 Euro verlangt. Je nach Anbieter hat der Kunde den vereinbarten Betrag unmittelbar, oder innerhalb einer bestimmten Frist nach der Eröffnung des Festgeldkontos anzulegen.
Festgeldkonto in der Praxis
In der Praxis erfolgt die Einbuchung des Festgeldes entweder durch Bareinzahlung oder per Überweisung. Wenn der Anleger der Bank eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, kann die Bank die entsprechende Anlagesumme von einem für diesen Zweck zu benennenden Konto einziehen.
Sobald die Anlage auf dem Festgeldkonto verbucht ist, beginnt die vertraglich vereinbarte Laufzeit, die bis zu mehreren Jahren betragen kann. Für diese Zeit überlässt der Kontoinhaber das Festgeld der kontoführenden Bank und verzichtet auf sein Verfügungsrecht. Im Gegenzug erhält er auf die geleistete Einlage eine Verzinsung, die zumeist höher ausfällt, als die Verzinsung einer täglich verfügbaren Einlage (wie z.B. Tagesgeld).
Bei Fälligkeit des Festgeldes stehen dem Anleger das Guthaben zuzüglich der vereinbarten Zinsen zur Verfügung. Der Gesamtbetrag kann entweder abgehoben oder erneut angelegt werden.
Festgeld kündigen
Für die Anlage in Festgeld kommen vor allem solche Geldmittel in Frage, die kurzfristig nicht benötigt werden, oder die erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen müssen. Eine vorzeitige Kündigung des Festgeldes ist für den Anleger in der Regel unvorteilhaft, da sich der Zinsertrag der Anlage dadurch verringert.
Anstatt ein Festgeldkonto aufzulösen, kann für den vor Laufzeitende benötigten Betrag ein Kredit aufgenommen werden. Sofern eine Kreditsicherheit verlangt wird, kann das Festgeldkonto hierfür verpfändet werden.
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