Dr. Klein Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen sichert sich der Kreditnehmer einen jetzt gültigen Zinssatz für einen Zeitpunkt in der Zukunft (forward, englisch = “voraus, voran”).
Ein Forward-Darlehen ist sehr sinnvoll bei Anschlussfinanzierungen, wenn sich der Kreditnehmer den zur Zeit gültigen und günstigen Zins für die Ablösung seines bestehenden Darlehens zum Ende der Zinsbindung jetzt sichern möchte. Der Zinssatz für ein Forward-Darlehen ist teilweise etwas höher, als der aktuell gültige Marktzins; es werden sogenannte Forward-Aufschläge vereinbart. Viele Kreditinstitute verzichten jedoch bereits auf diesen Aufschlag.
Mit einem Dr. Klein Forward-Darlehen kann sich der Kreditnehmer bis max. 60 Monate im Voraus die jetzt gültigen Konditionen sichern. Hier fungiert Dr. Klein als Kreditvermittler, d.h. das Unternehmen sucht das für den Kunden beste Kreditinstitut aus dem Portfolio von ca. 40 Anbietern aus. Zinsen und Tilgung werden erst nach Inanspruchnahme des Forward-Darlehens fällig. Der Kreditnehmer hat bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Kosten zu tragen.
Die Vorteile eines Forward-Darlehens liegen auf der Hand: Hohe Planungssicherheit und Sicherung der jetzt noch günstigen Zinskonditionen. Ein Forward-Darlehen bei Dr. Klein wird ab einer Darlehenssumme von mind. 25.000 EUR angeboten. Die jährliche Mindesttilgung beträgt 1%; Sondertilgungsmöglichkeiten können vereinbart werden (bis max. 10% p.A. der Darlehenssumme).
Die Raten (bestehend aus Zins und Tilgung) werden nach Auszahlung des Darlehens monatlich vom vereinbarten Einzugskonto abgebucht. Abgesichert wird das Forward-Darlehen durch Eintragung einer Grundschuld in Darlehenshöhe.
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