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BAWAG Wohnbaukredit

Nicht nur Besitzer von Eigenheimen werden irgendwann einmal die Modernisierung ihrer eigenen vier Wände vornehmen müssen; auch Mieter von Wohnungsbaugenossenschaften wollen ihre Wohnung gerne einmal streichen lassen. Wenn dafür kein Geld vorhanden ist, hilft ein Kredit der BAWAG. Aber nicht nur für die Modernisierung kann ein solcher Kredit beantragt werden; auch wenn der Eigenmittelanteil, der Voraussetzung für das Beziehen einer Genossenschaftswohnung ist, nicht aufgebracht werden kann, hilft dieser Wohnbaukredit.

Und so bietet der BAWAG Wohnbaukredit den Mietern den Vorteil, dass sie bei diesem Kredit eine flexible Laufzeit von bis zu 25 Jahren vereinbaren können. Ferner kann eine Tilgungsaussetzung beantragt werden, die bis zu fünf Jahre andauern kann. Das erleichtert dem Kreditnehmer die Anlaufzeit und er muss lediglich die Zinsen zahlen. Die Voraussetzung für die Gewährung eines BAWAG Wohnbaukredits ist lediglich der Nachweis eines Verwendungszweckes. Unter bestimmten Bedingungen kann der Kreditnehmer seine Raten sogar als Arbeitnehmerveranlagung in der Steuererklärung geltend machen.

Wer sich bei Banken oder Sparkassen um einen Verbraucherkredit bemüht wird froh sein, wenn in den Berechnungen nicht noch zusätzlich Gebühren für die Bereitstellung des Geldes berechnet werden. Schon gar nicht werden Laufzeiten von 25 Jahren vereinbart, sodass der Kredit der BAWAG für den Kreditnehmer wegen der überaus flexiblen Gestaltung und der Möglichkeit der Tilgungsaussetzung eine interessante Alternative darstellt.

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Rubrik: • Datum: 03|12|2009