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Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen wird als zweckgebundene Finanzierung vergeben und dient ausschließlich wohnwirtschaftlichen Zwecken, wie z.B. dem Kauf oder der Renovierung von Wohneigentum. Häufig können durch Bauspardarlehen vorteilhaftere Konditionen, als bei einem gewöhnlichen Immobilienkredit in Anspruch genommen werden. Ausserdem ist die Laufzeit kürzer, sodass das Darlehen schneller abbezahlt werden kann.

Um Anspruch auf ein Bauspardarlehen geltend machen zu können, muss der Kreditnehmer zunächst einen Bausparvertrag abschließen und in diesen während der siebenjährigen Laufzeit regelmäßig Beiträge einzahlen. Zusätzlich kann durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmersparzulage von jährlich 9% das Bausparguthaben gesteigert werden. Sofern der Inhaber des Bausparvertrages die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann er ausserdem die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8% p.A. beziehen.

Wenn die bei Vertragsabschluss vereinbarte Bausparsumme und die Bewertungszahl erreicht ist, wird das angesparte Guthaben aus dem Bausparvertrag ausgezahlt und das Bauspardarlehen kann beantragt werden. Bei guter Bonität des Antragstellers wird dieses auch bewilligt. Die Höhe des Bauspardarlehens und der niedrige Festzinssatz wurden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Hierdurch ist der Kreditnehmer nicht nur vor einer Zinssteigerung während der Tilgung des Darlehens geschützt, sondern auch während der Laufzeit des Bausparvertrages von Erhöhungen des Marktzinsniveaus unabhängig.

Wie bei privaten Darlehen üblich, erfolgt die Rückzahlung des Bauspardarlehens in monatlichen Raten, wobei auch jederzeit zusätzliche Tilgungsleistungen erbracht werden können.

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Rubrik: , • Datum: 16|11|2008