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Zusätzliche Altersvorsorge

Bisher sichert die gesetzliche Altersvorsorge ein Rentenniveau von 70% des letzten Nettoeinkommens. Diese 70% gibt es aber nur für jene Rentner, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Dazu kommt, dass viele Bürger unregelmäßig eingezahlt haben, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit, Mutterschutz und vielem mehr. Das bedeutet zwangsläufig, dass sie mit einer entsprechend niedrigeren Rente auskommen müssen.

Nach der Rentenreform (1.1.2002) werden die gesetzlichen Renten weiter sinken und künftig höchstens noch 67% des letzten Nettoeinkommens betragen. Genau diese Differenz - und nicht mehr - können die Bürger mit staatlicher Hilfe auffüllen. Wer sich über diese dreiprozentige Lücke hinaus auch im Lebensabend ein höheres Einkommen sichern will, muss zusätzlich private Altersvorsorge treffen.

Die bestehende Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der prozentual davon berechneten Rente, beträgt mindestens 30% und muss von jedem Bundesbürger selbst geschlossen werden. Das zu schaffen ist nicht ganz einfach.

Allein die Riester-Rente ist nur ein kleiner Einstieg hierbei. Der Staat gewährt ab dem 1.Januar 2002 jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einen jährlichen Zuschuss von grundsätzlich 38 Euro pro Person, der in mehreren Stufen bis zum Jahr 2008 auf rund 154 Euro steigt. Pro Kind gibt es zusätzlich noch eine Zulage von maximal 46 Euro seit dem Jahr 2002, die ebenfalls stufenweise auf 185 Euro ab 2008 steigen.

Jeder profitiert dabei nicht nur von den Zulagen, sondern auch von Steuererleichterungen. Denn Beiträge, die für die geförderte Zusatzvorsorge gezahlt werden, können als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Steuererklärung muss dann eine entsprechende Anlage ausgefüllt werden. Die maximale Erstattung steigt von 525 Euro im Jahr 2002 bis auf 2100 Euro ab dem Jahr 2008. Bei Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Die Differenz wird dann bei der Steuer erstattet.

Wichtig sind die Kriterien. Insgesamt elf Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine eigens eingerichtete Stelle beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen in Bonn eine Zertifizierung für ein Produkt erteilt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind die Produktformen: Es muss sich also um eine Rentenversicherung oder um bestimmte Sparpläne von Banken oder Investmentfonds handeln, bei denen der Anbieter verpflichtet ist, eine Kapitalgarantie zu geben. Das bedeutet, dass mit Beginn der Auszahlungen mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive der Zulassungen zur Verfügung stehen. Die Auszahlung darf zudem nicht vor Beginn des 60.Lebensjahr beziehungsweise bei Eintritt in die gesetzliche Rente erfolgen.

Hierin liegt schon ein Manko: Wer die Sicherheit wählt, wählt auch die niedrigere Rendite. Für die älteren Personen, die näher am Rentenalter stehen, ist dies bestimmt die lohnende Variante. Für Personen die am Anfang des Berufslebens stehen, ist es ratsamer ein höheres Risiko einzugehen und die Aussicht auf eine höhere Rendite zu wählen. (Wann die Chance/Risiko-Grenze zu ziehen ist, muss jeder selbst entscheiden. Bei einem Lebensalter von unter 40 sind spekulativere Anlagen aus Sicht einer Rentenanlage relativ unbedenklich.)

Bei so vielen Voraussetzungen und Förderkriterien bis zur Auszahlung stellt sich die Frage, für wen sich dieses komplizierte System rechnet.

Generell lässt sich sagen, dass sich die neue Förderung eher für Bezieher mit geringem Einkommen lohnt, da sie prozentual am stärksten von den Zulagen profitieren. Außerdem kommen kinderreiche Familien in den Genuß der üppigen Kinderzulagen. Besserverdienende profitieren hingegen eher von den Steuervorteilen.

Nicht nur das Einkommen, auch das Alter des Arbeitnehmers bei Sparbeginn spricht für oder gegen die neue Regelung. (wie schon erwähnt) Je älter der Sparer ist, desto vorteilhafter ist die Riester-Rente wegen ihrer großen Sicherheit. Ist der Sparer hingegen noch jung, kommen für ihn die zinsschwachen Riester-Produkte weniger in Betracht. Der junge Anleger investiert besser in frei verfügbare Produkte wie Aktienfonds, die auf Grund der langen Ansparzeiten von 30 oder mehr Jahren, zwar risikoreicher sein können, anderseits aber einen wesentlich besseren Zinseszinseffekt erzielen. Und damit letztlich höhere Renditen abwerfen, als das die sicherheitsorientierten Riester-Produkte tun.

Tritt der Fall ein, dass der Sparer vor seinem Rentenalter verstirbt, tritt der Erbfall ein. In diesem Fall jedoch müssen die Erben den staatlich geförderten Anteil, der bis dahin gezahlt wurde, dem Staat auch wieder zurückzahlen.

Für junge Arbeiter zwischen 20 und 35 Jahren ist dies jedenfalls nicht zu empfehlen. Hier gibt es bessere Produkte, die gerne auf die staatliche Förderung verzichten lassen können, da diese viel mehr Rendite über Jahre hinaus versprechen.

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Rubrik: , • Datum: 24|11|2008