Rürup Rente für Selbständige
Datum: 21.10.08 • Kategorie: Altersvorsorge
Die Basisrente, im Volksmund nach dem Wirtschaftsweisen Hans-Adalbert oder Bert Rürup, auch Rürup Rente genannt, gehört zu den Instrumenten, die in Folge der Rentenreform 2000/01 als Anreiz für die private Altersvorsorge entstanden sind.
Mit diesen Instrumenten verfolgt der Staat das Ziel, nach Beendigung der Erwerbstätigkeit Altersarmut und den Absturz in die Sozialversicherung zu vermeiden. Eine Gefahr, die durch die Absenkung des Rentenniveaus immer deutlicher hervortrat. Der Vorteil für den Einzelnen, nämlich die Absicherung des Lebensniveaus im Alter, liegt auf der Hand. Gleichfalls profitiert jedoch auch der Staat durch die Entlastung der Sozialversicherungssysteme. ,Zunächst wurde die Riester Rente als Instrument der staatlichen Förderung für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer eingeführt. Nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige und Freiberufler blieben jedoch von dieser Förderung ausgenommen.
Um auch für diesen Personenkreis einen Anreiz zur privaten Altersvorsorge zu schaffen, wurde im Jahr 2005 die Rürup Rente eingeführt. Sie ist jedoch nicht auf Selbständige und Freiberufler beschränkt, sondern steht allen Menschen offen. Lohnend ist die Rürup-Rente vor allem für gut verdienende Versicherte, die hohe Beträge für Ihre Altersvorsorge entrichten können. Ein Anlageprodukt kann nur dann als Rürup Rente zertifiziert werden, wenn die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt und als lebenslange monatliche Rente ausgelegt ist. Die vorzeitige Veräußerung oder Beleihung der Rürup Rente ist nicht möglich. Zudem ist die Rürup Rente nicht vererbbar, eine Hinterbliebenenrente kann nur im Rahmen einer Zusatzversicherung vereinbart werden. Hauptvorteil einer Rürup Rente ist der Steuervorteil, der über einen Sonderausgabenabzug realisiert wird.
Beiträge zur Rürup Rente können bis zu einem Betrag von 20.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Während einer Übergangsphase erfolgt die Berücksichtigung nur anteilig, beginnend mit 60% im Jahr 2005. Jährlich steigt die Ansetzbarkeit um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 Beiträge zur Rürup Rente vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Weitere Vorteile liegen darin, dass während der Ansparphase die Geldanlage in einer Rürup Rente nicht pfändbar ist, und bei länger andauernder Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet wird. Als Hauptkritikpunkte an der Rürup Rente gelten dagegen die fehlende Vererbbarkeit und, dass die Auszahlung zwingend in Form einer lebenslangen Rente erfolgen muss.

