Altersvorsorge: Riester Rente
Datum: 19.10.08 • Kategorie: Altersvorsorge
Inzwischen sollte klar sein, dass die gesetzliche Rente in absehbarer Zukunft nicht mehr ausreichen wird, um den Menschen im Alter eine ihrem Lebensstandard angepasste Alterssicherung zu zahlen.
Deshalb ist eine private Altersvorsorge so wichtig, dass diese möglichst schon in jungen Lebensjahren eingerichtet werden sollte. Eine der vielen Möglichkeiten, die normale Arbeitnehmer nutzen können, ist die Riester Rente. Es steht dem zukünftigen Rentenempfänger aber frei, diese abzuschließen oder nicht.
Die Riester Rente wird vom Staat durch Steuervergünstigungen und entsprechende Zulagen gefördert. Zu den Personen, die eine Riester Rente abschließen können und dafür in den Genuss der staatlichen Förderung gelangen, gehören neben rentenversicherungspflichtigen Selbständigen und Arbeitnehmern auch Personen, die Kinder erziehen, Arbeitslose mit und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Personen, die Krankengeld erhalten.
Auch in der Pflege von Angehörigen tätige Menschen dürfen die Riester Rente beantragen, wenn die zu pflegenden Personen im eigenen Haushalt leben und die Angehörigen die Pflege nicht als Erwerbstätigkeit ausüben.
Weiterhin können unter bestimmten Bedingungen auch Menschen, die ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten, aber auch Minijobber, Beamte, Schüler, Richter, Soldaten oder Bezieher von Vorruhestandsgeld, eine Riester Rente in Anspruch nehmen.
Möglich ist auch die Versicherung über den Ehepartner, wenn man selbst nicht berechtigt ist, Zulagen für die Riester Rente zu erhalten.
Zu den nicht berechtigten Personen gehören z.B. Ärzte, Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht oder mit freiwilliger gesetzlicher Rentenversicherung, unter bestimmten Bedingungen Minijobber, EU-Rentner oder nicht rentenversicherungspflichtige Studenten. Ausgenommen sind die Ehepartner von begünstigten Personen.
Für die Menschen, die keine Riester Rente mit den entsprechenden Zulagen bekommen, wurden als Alternative in 2005 die Eichel- und die Rürup-Rente eingeführt. Auch diese werden durch den Staat gefördert, so lange sie bespart werden.
Mit den beiden Produkten Eichel- und Rürup-Rente müssen auch die bei der Riester Rente nicht zulagenberechtigten Personen nicht darauf verzichten, eine private Altersvorsorge aufzubauen, die von staatlicher Seite unterstützt und gefördert wird.

