Riester Rente Angebot
Datum: 14.12.08 • Kategorie: Altersvorsorge
Die Riester-Rente beanspruchen können alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Selbständige gehören normalerweise nicht zu diesem Kreis. Es sei denn, sie sind mit einem Riester-Sparer verheiratet und schließen einen eigenen Vertrag ab.
Um die Riester-Zulagen in vollem Umfang beanspruchen zu können, müssen die Bürger Mindestbeiträge (eigene Anteile zuzüglich Zulagen) von 4% ihres versicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Zudem kann jeder Riester-Sparer von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Denn Beiträge, die für die geförderte Zusatzvorsorge gezahlt werden, können als zusätzliche Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Um in den Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen, müssen die Bürger aber exakt so sparen, wie es der Gesetzgeber vorsieht. So müssen verschiedene Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Produkt das amtliche Siegel einer eigens für diesen Zweck eingerichteten Stelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erhält.
Dabei stellt die Produktform das wichtigste Einzelkriterium dar. Nur Rentenversicherungen und bestimmte Sparpläne von Banken oder Fonds sind erlaubt. Denn die Anbieter müssen eine Kapitalgarantie geben. Mit Beginn der Auszahlung müssen mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen zur Verfügung stehen. Die Auszahlung darf erst mit dem Beginn des 60. Lebensjahres, beziehungsweise bei Renteneintritt, erfolgen. Dies sind die wichtigsten Produkte im Einzelnen:
Rentenversicherung
Rentenversicherungen sind seit Jahren eine der klassischen Sparformen in der Altersvorsorge. Da ihre Produkte die meisten Förderkriterien wie Kapitalgarantie sowieso erfüllen, sind sie für die Riester-Zertifizierung bestens geeignet. Das eingezahlte Kapital wird zu höchstens 35 Prozent in Aktien angelegt, der Rest in festverzinslichen Anlageprodukten. Daher fällt der Garantiezins auch eher gering aus.
Die klassische Rentenversicherung ist eher für ältere Arbeitnehmer geeignet, die in wenigen Jahren in den Ruhestand gehen und eine bestimmte Zusatzrente fest kalkulieren wollen. Alternativ ist eine fondsgebundene Police möglich. Da hier der Aktienanteil bei der Anlage höher ist, dürfte mit höherer Rendite zu rechnen sein.
Fondssparpläne
Bei dem Fondssparplan zahlt der Sparer auf sein Riester-Konto ein. Die Fondsgesellschaften verteilen dieses Geld dann auf Aktien und Rentenpapiere. Je mehr Zeit bis zum 65. Geburtstag bleibt, desto höher kann der renditeträchtigere Aktienanteil sein. Da aber auch für die Fonds die Kapitalgarantie gilt, müssen die Fondsgesellschaften besonders sicher investieren. Ausgabeaufschläge, Verwaltungsaufwand und Fondsdepot müssen deshalb in die Kosten des Riester-Produkts einkalkuliert werden.
Klassische Sparverträge
Sparverträge sind ein Klassiker der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken. Bei Sparplänen werden neben einem festen Grundzins für bestimmte Zeiträume zusätzlich variierende Boni für längerfristig vereinbarte Einzahlungen vereinbart. Direkte Abschlußgebühren fallen für diese Produkte nicht an. Die Kosten sind in den unterschiedlich hohen Zinsen und Boni der einzelnen Geldinstitute enthalten. Die Sicherheit der Anlage ist seit jeher das große Plus des Banksparens. Allerdings bewirken die seit einiger Zeit sehr niedrigen Zinsen auch eine ziemlich niedrige Rendite.
Immobilien
Aber auch Immobilien sind förderungswürdig. So war das selbstgenutzte Eigenheim ursprünglich nicht als Vorsorgeprodukt vorgesehen. Doch dann wurde noch die mit Entnahmemodell bezeichnete Förderung der Immobilie geschaffen. Dabei borgt sich der Rentensparer sein bereits auf einem Riester-Produkt angesammeltes Kapital selbst. Bis zu seinem Renteneintritt, ist er aber verpflichtet, sein Eigendarlehen in gleich hohen Raten wieder in seinen Vorsorgevertrag einzuzahlen. Dabei gilt das Entnahmemodell gilt nur für die private Altersvorsorge.

