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Möglichkeiten der privaten Vorsorge

In Zeiten des demografischen Wandels wird besonders der Bereich Altersvorsorge zu einem großen gesellschaftlichen Problem. Kaum jemand kommt noch umhin diesbezüglich privat Vorsorge zu treffen, um eine drohende Altersarmut abzuwenden. Gute Alternativen bieten hier die sogenannten Riester- und Rürup-Renten.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Programm, bei der, neben der gesetzlich garantierten Rente, eine privat finanzierte Rente gewährleistet wird. Eingeführt wurde die Riester-Rente im Jahre 2001 durch den damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester im Rahmen einer Umstrukturierung im Bereich Rentenversicherung. Zulage berechtigte, d.h. unbeschränkt steuerpflichtige Personen werden seitdem durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert.

Auf vier Säulen basierend kann bei der Riester-Rente zwischen Abschluss eines Banksparplans, der klassischen privaten Rentenversicherung, Fondssparplänen und einer Direktversicherung gewählt werden. Der angesparte Beitrag wird nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern es erfolgt eine lebenslange monatliche Verrentung.

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wurde 2005 eingeführt, und wird ebenfalls staatlich gefördert. Im Unterschied zur Riester-Rente sind die Beiträge hier jedoch umlagenfinanziert, d.h. sie werden sofort an andere Leistungsberechtigte weitergeleitet. Beim Riester-Modell wird hingegen das Kapitaldeckungsverfahren angewandt, d.h. die Beiträge werden, um die spätere Leistung zu sichern und auszubezahlen, gewinnbringend angelegt.

Die Rürup-Rente als private Altersvorsorge ist besonders für Selbständige interessant. Hier lassen sich Einzahlungsbeträge flexibel handhaben, sodass unterschiedliche monatliche Einzahlungen, aber auch Einmalzahlungen getätigt werden können.

In der Ansparphase ist das Kapital beim Rürup- aber auch beim Riester-Modell vor Pfändung geschützt. Des Weiteren entfällt bei der Rürup-Rente die Abgeltungssteuer. Verstirbt der Beitragszahler vor dem Renteneintritt erfolgt hier jedoch, anders als bei der Riester-Rente, keine Rentenauszahlung.

Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte, der sollte sich rechtzeitig informieren und vorsorgen.

Weiterführende Informationen:

1. REGIERUNGonline [ Demografischer Wandel ]
2. Rentenallee.de [ Riester Rente und andere Vorsorgearten ]

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Rubrik: • Datum: 26|10|2009