Gesetz zur Eigenheimrente
Mit der sogenannten Eigenheimrente hat der Gesetzgeber auf den lange gehegten Wunsch der Bürger nach einer neuen staatlichen Förderung reagiert. Nachdem die Eigenheimzulage nämlich bereits vor einigen Jahren weggefallen ist, entstanden gerade bei jungen Familien oft enorme Finanzierungslücken, die, so die Hoffnung, nun durch die Eigenheimrente, auch als “Wohn-Riester” bezeichnet, gestopft werden könnte.
Bei der Eigenheimrente geht es grundsätzlich darum, dass Inhabern eines Riester-Vertrages die Möglichkeit gegeben wird, das Guthaben aus dem Vertrag beim Kauf oder Bau eines eigen genutzten Hauses oder einer Genossenschaftswohnung mit in die Finanzierung einbinden zu können. Auch soll es möglich sein, die staatlichen Förderungen zukünftig direkt in die Finanzierung mit einzubinden, diese also z.B. direkt für die Tilgung eines Darlehens einsetzen zu können. Zwar lässt sich nicht jeder Vertrag mit der Riester-Zulage tilgen, die Banken und Bausparkassen haben aber bereits angekündigt, dass es in diesem Bereich in den nächsten Monaten enorme Produktinnovationen geben wird.
Wer die Riester-Förderung für die Tilgung einsetzt, bekommt dieselben Gelder wie jemand, der die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge zurücklegt: Pro Erwachsenem beträgt die Zulage 154 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Gerade für Familien mit mehr als einem Kind lässt sich in diesem Bereich also eine Menge Geld “finden”, das für die Finanzierung eines Hauses benutzt werden kann. Nehmen wir z.B. an, eine Familie mit 4 Kindern würde den Wohn-Riester nutzen, so bekäme die Familie 2*154 Euro plus 4*185 Euro, also 1048 Euro an staatlichen Zulagen pro Jahr. Dies macht eine Unterstützung von immerhin monatlich 87,33 Euro aus.
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