Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern muss das Ziel jeder Altersvorsorge sein. Dieses Ziel ist im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gefährdet.
Eine steigende Anzahl Versorgungsberechtigter steht einer sinkenden Anzahl Leistungserbringer gegenüber. Die deshalb zur Beitragsstabilisierung erforderlichen Anpassungen der Rentenformel sorgen in Zukunft für relativ zum Bruttoeinkommen weiter sinkende Rentenzahlungen. Das Problem wird in höheren Einkommensklassen zusätzlich durch die auftretende Versorgungslücke erschwert.
Die Politik hat sich unüberhörbar des Themas angenommen. Doch die Vielzahl der Reformvorschläge, so nötig sie sind, hinterlassen bei vielen Menschen nur eins - Verunsicherung! Dabei hat der Gesetzgeber Ihnen als Arbeitnehmer bereits heute Mittel an die Hand gegeben, das sinkende gesetzliche Rentenniveau auszugleichen. Im Rahmen der Rentenreform werden betriebliche und private Vorsorge begünstigt und durch staatliche Zuschüsse gefördert.
Wechselhaftere Erwerbsbiographien und längere Ausbildungszeiten senken das reale Rentenniveau auch bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Regel deutlich unter die sogenannte Eckrente von 67% des vor Renteneintritts bezogenen Nettoeinkommens. Diese wird nur bei 45 Jahren Beitragszahlung erreicht. Besonders benachteiligt sind hierbei in der Regel Frauen.
Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich
Der Abschluss privater Zusatzversicherungen oder andere Formen der Ersparnisbildung etwa in Form von Immobilien oder Wertpapieren für die Altersversorgung sind mögliche Lösungen der Vorsorgeproblematik. Diese Lösungen haben aber sämtlich den Nachteil, dass die verwendeten Mittel dem mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belasteten Nettoeinkommen entstammen.
Dabei sind effizientere Lösungen durchaus möglich. Eine zusätzliche Rente aus unversteuertem und sozialbeitragsbefreitem Einkommen kann im Rahmen der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung (deferred compensation) gebildet werden.
Steuerzahlungen sind erst bei der Rentenauszahlung und vergleichsweise niedrigeren Steuersätzen zu leisten. Auf diese Weise sind im Rahmen der Versorgungslösungen Kapitalverzinsungen möglich, die risikolos die mittleren statistischen Aktienrenditen erreichen.
Und die Riester-Rente?
Die Riester-Rente dient dem alleinigen Zweck, die Absenkung des Prozentsatzes der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge auszugleichen. Das ist ein guter Ansatz, greift beim Schließen der Versorgungslücke jedoch nicht weit genug. Ob sich eine Beschäftigung mit “Riester” für Sie überhaupt lohnt oder ob es in Ihrem Fall bessere Alternativen gäbe, können Sie in unserem Riester-Bereich nachrechnen.
Wie gehe ich weiter vor?
Sie sind sich der Problematik des Themas bewusst und hätten gerne die Möglichkeit, die Betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Sie wissen von Ihrem Rechtsanspruch, aber Ihr Arbeitgeber hat noch keine Anstalten gemacht, diesen umzusetzen. Wie gehen Sie vor?
Zu empfehlen ist, dass Sie auf keinen Fall auf Konfrontationskurs gehen und Ihrem Arbeitgeber die Pistole auf die Brust setzen. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Thema, bei denen alle an einem Strang ziehen sollten.
Bringen Sie zuerst in Erfahrung, wer für die Betriebliche Altersvorsorge zuständig ist. Meist ist das die Personalabteilung. Vielleicht arbeitet man dort ja bereits fieberhaft an einer Lösung? Andernfalls können Sie das Thema ansprechen.
Wenn Sie sich zuerst einlesen wollen, bietet Ihnen das Internet einen guten Überblick. Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen lassen sich dann am besten in einem persönlichen Gespräch finden.
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